Hallo Wilma,
Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Vorliegen von Berufsunfähigkeit. Wie Krämers bereits zutreffend ausgeführt hat, bedingt hier die Arbeitslosigkeit nicht die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Soweit Ihnen die Arbeitsbelastung zu den jetzigen Bedingungen zu groß ist, könnten Sie auf eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinwirken. Dabei müssen Sie aber beachten, dass sowohl das Arbeitslosengeld alsauch unter Umständen das Krankengeld auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet wird. Außerdem werden diese Leistungen nur zeitlich begrenzt erbracht.