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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und arbeite noch in Vollzeit

von Wilma02.12.2011 | 16:24
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6 Antworten

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Hallo liebe Forumsmitglieder und liebe Experten, habe folgendes Anliegen. Ich bin seit dem 01.12.2010 berufsunfähig und bin teilerwerbsgemindert. Bekomme aber noch keine Teilerwerbsminderungsrente, da ich immer noch in Vollzeit arbeite und dadurch über der Hinzuverdienstgrenze liege. Mein Arbeitgeber hat mir bei der Rentenantragsstellung versprochen sich zu bemühen, daß eine Teilzeitbeschäftigung für mich möglich ist. Ich drängele immer wieder, aber es tut sich nichts. Einerseits ist es nicht möglich meine jetzige Arbeitsstelle in Teilzeit auszuüben, deswegen müßte eine neue Stelle für mich geschaffen werden und das wäre zur Zeit nicht möglich. Andrerseits haben sie auch noch keine Nachfolgerin für meine Postion. Aber Fazit ist für mich, ich kann nicht mehr so in Vollzeit arbeiten und setze jeden Tag meine restliche Gesundheit aufs Spiel. Aber ich habe ja keine rechtliche Handhabe auf eine Teilzeitstelle? Was soll ich tun? Soll ich kündigen? Bekomme ich dann eine Vollrente? Oder bekomme ich erstmal Arbeitslosengeld und evt. die Teilrente? Was ist. wenn ich keine Teilzeistelle irgenwo anders bekomme? Soll ich mich krank melden? Aber der Druck wird dann für mich noch größer, da der Arbeitsanfall von krank zu krank größer wird. Und ich bin auch kein Mensch, der krank sein will und möchte. Was passiert, wenn ich aus der Lohnfortzahlung bin? Bekomme ich dann Krankengeld und die Teilrente? Ich hoffe auf viele gute Antworten von Euch und hätte auf jeden Fall auch eine Antwort von einem Experten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wilma,

Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Vorliegen von Berufsunfähigkeit. Wie Krämers bereits zutreffend ausgeführt hat, bedingt hier die Arbeitslosigkeit nicht die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Soweit Ihnen die Arbeitsbelastung zu den jetzigen Bedingungen zu groß ist, könnten Sie auf eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinwirken. Dabei müssen Sie aber beachten, dass sowohl das Arbeitslosengeld alsauch unter Umständen das Krankengeld auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet wird. Außerdem werden diese Leistungen nur zeitlich begrenzt erbracht.

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5 Antworten

KSCam 03.12.2011 | 08:58
Offenbar sind Sie berufsunfähig und haben Anspruch auf die halbe EM Rente, die Sie aber nicht bekommen, weil Sie alle verdienstgrenzen überschreiten. Wie lange Sie Ihren Job noch unverändert machen ist allein Ihre Entscheidung, solange Sie nichts ändern, wird sich auch die Rentensituation nicht ändern. Ihr Arbeitgeber scheint derzeit zufrieden zu sein wie es ist. Das ist für ihn ja auch das einfachste: er hat jemand der die Arbeit macht, braucht keinen Neuen zu suchen und braucht sich keine sozialen Gedanken über Ihre zukünftige Verwendung zu machen. Außerdem ist er nicht der "Böse" wenn er nicht kündigt. :) Ob er rechtlich dazu verpflichtet ist Ihnen eine andere geeignete (Teilzeit)Stelle anzubieten oder diese neu zu schaffen, ist Arbeitsrecht, da wird sich ein Rentenexperte raushalten. Ob es betriebliche Möglichkeiten gäbe, kann hier ohnehin nicht beurteilt werden. Das können Sie nur vor Ort klären, vielleicht mit Hilfe des Betriebsrates? Wenn es im Betrieb keine Alternativen gibt, müssen Sie diese woanders suchen, die Verdienstgrenzen neben denen Sie eine Rente erhalten, kennen Sie aus dem Rentenbescheid. Sobald sich der Lohn nach unten ändert informieren Sie die DRV und Sie erhalten eine Teilrente. Was Sie im Falle von Erkrankung an Krankengeld erhalten oder bei Arbeitslosigkeit an ALG erfragen Sie bitte bei Krankenkasse und/oder Arbeitsamt.
Krämersam 03.12.2011 | 10:34
Es ist verwunderlich , das Sie offensichtlich mehr als 1 Jahr in Vollzeit weiter arbeiten ( können ) , obwohl Sie ja als teilerwerbsgemindert eingestuft wurden und das noch in ihrem Beruf, obwohl Sie BU sind. Ob dies wirklich auf Kosten ihrer Restgesundheit geht kann von hier aus nicht überprüft werden. Seien Sie auf jeden Fall froh, das die RV - bisher ! - noch keine neuerliche Überprüfung ihrer gesundheitlichen Situation und damit ihre Erwerbsfähigkeit eingeleitet hat, denn der Verdacht, das bei ihnen überhaupt keine Erwerbsminderung/ BU vorliegt ist durch ihr tägliches Handeln und über so einen langen Zeitraum ja nun belegt. Das ist ein gefährliches Spiel was Sie da betreiben und ich hoffe mal, das ist ihnen auch klar... Einen Anspruch gegenüber ihrem AG auf einen Teilzeitarbeitsplatz haben Sie natürlich nicht. Wenn ihr Arbeitgeber ihnen selbigen nicht zur Verfügung kann oder will, haben Sie Pech gehabt. Dann können Sie nur ihr Arbeitsverhältnis auflösen und bei einem anderen AG ihr Glück in der Hinsicht versuchen. Natürlich können Sie sich auch erstmal jetzt krank schreiben lassen und Krankengeld beziehen. Dies würde natürlich mit ihrer teilw. EM-Rente verrechnet werden. Sollte ihre Gesundheit sich defitniv verschlechtert haben und dies auch eindeutig durch ärztliche Atteste/Berichte belegt werden können, sollten Sie über die Stellung eines neuen EM-Antrages zumindest mal nachdenken. Das Ziel wäre dann eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen zu bekommen. Eine Auszahlung ihrer Rentenart ( wohl teilweise EM-Rente wegen BU für vor 1961 geborene ) als volle EM-rente ist nicht möglich, da Sie ja nur in ihrem Beruf erwerbsgemindert sind und nicht auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt. Dort sind Sie ja über 6 Stunden voll erwerbsfähig. Die sog. " Arbeitsmarktrente " die Sie wohl meinen, kann man nur bei einer teilweisen EM-Rente erhalten die auf rein med. Gründen beruht und nicht nur auf Berufsunfähigkeit wie bei ihnen . Desweitern darf/kann ihnen ihnen ihr AG keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen oder Sie müssen bereits arbeitslos sein um diese Arbeitsmarktrente erhalten zu können. Auf jeden Fall müssen Sie jetzt erstmal eine Klärung mit ihrem AG hinischtlic der Teilzeitbeschäftigung herbeiführen. Diese " rumeiere " kann ja so nun nicht weitergehen. Die derzeitige Situation gefährdet ihre EM-Rente und ihre Gesundheit...
mattesam 04.12.2011 | 06:52
Hallo Wima.Da ich in einer ähnlichen Situation bin,bzw.kurz davor stehe,weiss ich schon wovon Du redest.Der kritische Kommentar von Krämers ist absolut berechtigt und natürlich bewegst Du Dich momentan auf dünnem Eis.Aber,frage an alle mitleser,welche Alternativen hat Sie denn,wenn Dein Arbeitgeber nicht mitspielt???Du hast die anerkannte Erwerbsminderung aber es Interessiert keinen.Kündigen,und dann.Einmal komplett von oben nach ganz unten durchgereicht.O.K.,vieleicht hast Du eine anerkannte Schwerbehinderung,(mind.50%) dann könntest Du dass Integrationsamt einschalten.Aber auch die haben keinerlei rechtliche Handhaben Deinen Arbeitgeber zu zwingen Dir einen Teilarbeitsplatz einzurichten.Und die wenigsten arbeiten heute in einem renomierten Grossunterunternehmen mit vorbildlichen Betriebsrat ect.Ich auch nicht.Wenn es wirklich drauf ankommt ist dass alles nur Makulatur und Du musst nicht nur mit Deiner Krankheit kaempfen,sondern eventl.noch den sozialen Abstieg erfahren.Also nochmal an alle Mitleser,welche Alternativen gibt es???P.S.was ist mit dem Bestandsschutz fuer vor 1961 geborene? Variante kündigen lassen,nicht mehr in Deinen Beruf vermittelbar,aus der teilweisen Rente auf Erwerbsminderung wird als folge die volle Rente ausgezahlt.Bin auf Eure Kommntare echt gespannt!Gruss Mattes
Krämersam 04.12.2011 | 08:46
Noch einmal : Eine teilweise EM-Rente wegen Bu für alle vor dem 2.1.61 geborene ( Rente nach altem Recht / Berufschutz ) kann auch wenn kein Teilzeitarbeitsplatz vorliegt oder jemand bereits Arbeitslos ist NICHT als volle EM-Rente ( Arbeitsmarktente ) ausgezahlt werden, weil derjenige nur in seinem Beruf und eben nicht auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt erwerbsgemindert ist ! Dort ist derjenige ja VOLL einsatzfähig und zwar über 6 Stunden. " Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden und die zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens 6 Stunden erwerbsfähig sind (und somit keinen Rentenanspruch dem Grunde nach hätten), jedoch in ihrem bisherigen Beruf (dem sogenannten Hauptberuf) und in zumutbaren anderen Tätigkeiten, die den Fähigkeiten und Kräften der Versicherten entsprechen, nur noch unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig sind." Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit kommt die sogenannte Arbeitsmarktrente also nicht in Frage. Darum nützt in dem Fall sich einfach vom AG kündigen lassen oder das Arbeitsverhältnis im beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen mit dem Ziel dann die volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) zu erhalten rein gar nichts. Man kann nur versuchen durch Vorlage neuer ärztlicher Berichte/Atteste die eine erhebliche Verschlechterung der Gesundheit attestieren und Stellung eines neuen EM-Antrages , als erwerbsfähig nur unter 6 Stunden auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt dann NEU eingestuft zu werden . Dann würde man eine teilweise EM-Rente oder sogar gleich die volle EM-Rente ( unter 3 Std. täglich ) aus rein med. Gründen erhalten. Bei der teilweisen EM-Rente und wenn dann Arbeitslosigkeit vorliegt wäre die Zahlung als volle EM-Rente ( Arbeitsmarktrente ) zumindest grundsätzlich möglich. Sie können, sollen und müssen sogar mit einer teilw. EM-Rente wegen BU und Ihren gesundheitlichen Einschränkungen noch irgendeine Arbeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt vollschichtig ( über 6 Stunden ) ausüben. Wenn Sie eine solche Arbeit nicht finden können, liegt dies eben nicht an der Erwerbsminderung, sondern an der Arbeitslosigkeit und dafür ist die Rentenversicherung nicht der zuständige Träger, sondern die Agentur für Arbeit. Die AfA muss dann versuchen ihnen so einen Job zu besorgen und Sie selbst müssen sich natürlich auch dann darum kümmern. Mit dem Risiko des Arbeitsmarktes und der Suche nach einem geeigneten Job hat die Rentenversciehrung nichts zu tun.
mattesam 04.12.2011 | 07:08
Nachtrag zu Variante "notgedrungen kündigen lassen":Und dann bis 400,-Euro dazuverdienen.Wer hat wirklich Plan.Kann das so funktionieren? Aber da zwingt sich schon die naechste Frage auf,was ist wenn die Erwerbsminderung ggf.auf 3 Jahre befristet ist.Dann bist Du nach Ablauf endgueltig draussen?Fragen ueber Fragen???
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