Hallo,
ich habe rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten. Im Bescheid steht, diese wird rückwirkend genehmigt. Allerdings wird sie erst ab März gezahlt und für die zurückliegende Zeit mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Nun hat das Arbeitsamt aber nur bis Mitte Februar gezahlt. Was ist mit der restlichen Zeit? Erhalte ich jetzt schon ab Mitte Februar die Rente? Danke. Rosi
26.02.2019, 17:28
von
Rosi
26.02.2019, 19:04
von
W*lfgang
Zitiert von: Rosi
Hallo,
ich habe rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten. Im Bescheid steht, diese wird rückwirkend genehmigt. Allerdings wird sie erst ab März gezahlt und für die zurückliegende Zeit mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Nun hat das Arbeitsamt aber nur bis Mitte Februar gezahlt. Was ist mit der restlichen Zeit? Erhalte ich jetzt schon ab Mitte Februar die Rente? Danke. Rosi
ich habe rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten. Im Bescheid steht, diese wird rückwirkend genehmigt. Allerdings wird sie erst ab März gezahlt und für die zurückliegende Zeit mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Nun hat das Arbeitsamt aber nur bis Mitte Februar gezahlt. Was ist mit der restlichen Zeit? Erhalte ich jetzt schon ab Mitte Februar die Rente? Danke. Rosi
Wenn im Bescheid steht, dass es ab März die Rente gibt, dann gibt es ab März die Rente. Was davor war wird mit Arbeitslosengeld und ggf. Krankengeld verrechnet. Was am Ende dann übrig bleibt wird als Nachzahlung ausbezahlt.
Gruß
w.
26.02.2019, 19:35
von
Blaub
Zitiert von: Rosi
Hallo,
ich habe rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten. Im Bescheid steht, diese wird rückwirkend genehmigt. Allerdings wird sie erst ab März gezahlt und für die zurückliegende Zeit mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Nun hat das Arbeitsamt aber nur bis Mitte Februar gezahlt. Was ist mit der restlichen Zeit? Erhalte ich jetzt schon ab Mitte Februar die Rente? Danke. Rosi
ich habe rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten. Im Bescheid steht, diese wird rückwirkend genehmigt. Allerdings wird sie erst ab März gezahlt und für die zurückliegende Zeit mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Nun hat das Arbeitsamt aber nur bis Mitte Februar gezahlt. Was ist mit der restlichen Zeit? Erhalte ich jetzt schon ab Mitte Februar die Rente? Danke. Rosi