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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Aufwandsentschädigung für Ehrenamt

von Carola Hüncher21.03.2017 | 15:32
1198 Ansichten
4 Antworten

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hallo ich bekomme volle erwerbsminderungsrente und möchte mich ehrenamtlich betätigen.diese tätigkeit würde ein bis zweimal die woche für zwei stunden sich um ein kind kümmern,sein.dafür gibt es eine aufwandsentschädigung.muss ich die bei der rentenversicherung anmelden?und wird die aufwandsentschädigung auf die rente angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die bisherigen Beiträge im Forum sind nicht zu ergänzen. Bitte teilen Sie Ihrem Rententräger die Aufnahme der Beschäftigung mit. Innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen (derzeit 450,00 Euro pro Monat mit der Option der doppelten Überschreitung pro Kalenderjahr) sehe ich keine Gefährdung für Ihre volle Erwerbsminderungsrente.

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3 Antworten

Fortitude oneam 21.03.2017 | 15:48
Ja, Sie müssen das Ihrem RV/DRV melden. Die Aufwandsentschäding wird nicht angerechnet. In Ihrem Rentenbescheid steht alles drin (Hinzuverdienstgrenze, Anzeigepflicht ect.) Bei voller EMR dürfen Sie max. 450 Euro monatlich und einmaig 900 Euro = 6300 Euro im Jahr dazu verdienen. Bedenken Sie aber, daß eventuell Ihre volle EMR überprüft werden kann. Mfg
Herz1952am 21.03.2017 | 16:46
Hallo Carola Hüncher, bitte Vorsicht! Wenn es sich um eine "Aufwandsentschädigung" für die aufgewandte Zeit handelt, ist es grundsätzlich keine Aufwandsentschädigung, sondern Lohnbestandteil. In Ihrem Fall würde das aber keine Rolle spielen, da Sie bei 2 Std./Wöchentlich wohl keine 450,-- Euro/Monat ausmachen würde, da ginge auch ein Minijob, der bei der Minijobzentrale durch den Arbeitgeber angemeldet werden müsste. Es gibt aber auch gemeinnützige Institutionen, bei denen es evtl. eine pauschale Auslagenerstattung sein kann. Sie müssten sich dann bei Ihrem "Arbeitgeber"/Institution des "Ehrenamtes" erkundigen. Eine Überprüfung Ihrer Rente wird wohl kaum stattfinden, ist aber nicht völlig auszuschließen. Bei Ihrer Konstellation, die Sie genannt haben, brauchen Sie sich allerdings keine Gedanken darüber zu machen, dass dies negative Auswirkungen haben könnte.
W*lfgangam 21.03.2017 | 20:49
Hallo Carola Hüncher, reden Sie mit Ihrem 'Arbeitgeber', dass er Sie im Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmeldet. So besteht in dieser offensichtlichen Beschäftigung (kein Ehrenamt!) wenigstens Unfallversicherungsschutz für Sie und er bekommt seine Abgaben grundsätzlich auch vom Finanzamt erstattet/zahlt keinen Cent oben drauf. https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_gr… Zu den Meldepflichten für eine Tätigkeit/Beschäftigung bei einer EM-Rente haben Ihnen die anderen Beiträge sicher schon weiter geholfen/sieht aber völlig unkritisch aus! Gruß w.
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