Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente und Beitragsnachzahlung für Schulausbildung

von edes25.08.2008 | 16:46
1138 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen Ich (41.Jahre) bekomme seit 2005 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Da meine Fachschulausbildung (ab 16.Jahre), nur nach dem vollendeten 17. Lebensjahr bei der Renteberechnung berücksichtigt wurde, habe ich Möglichkeit die Rentenbeiträge für 1.Jahr Fachschulausbildung nachzuzahlen. Wird die Beitragsnachzahlung in meiner jetzige Erwerbsminderungsrente berücksichtigt bzw. meine Erwerbsminderungsrente neu berechnet und Rückwirkend (ab Rentenbeginn) nachgezahlt ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Rosanna können wir beipflichten.

Grundsätzlich anzumerken ist, ob sich eine Nachzahlung gem. §207 SGB VI rentiert, hängt von vielen Faktoren ab. Die Zahlung von Mindestbeiträgen ist aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht für Zeiten vor dem 17. Lebensjahr sogar meist unwirtschaftlich. Eine Entscheidung zur Nachzahlung sollte deshalb immer erst nach individueller Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung getroffen werden.

1 Antworten

Rosannaam 25.08.2008 | 17:22
Ein klares NEIN! Bei der Erwerbsminderungsrente werden nur alle Zeiten bis zum Monat des Leistungsfalles berücksichtigt. Noch ganz nebenbei: Eine Beitragsnachzahlung nach § 207 SGB VI für nicht anrechenbare Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr "rentiert" sich in den wenigsten Fällen, z.B. dann, wenn damit eine Wartezeit (z.B. 35 Versicherungsjahre) erfüllt werden kann. Vor einer solchen Nachzahlung sollten Sie sich dringend bei einer Beratungsstelle der DRV genau informieren. Die nachgezahlten Beiträge sind erst wieder bei einer anderen Rente (z.B. Altersrente) zu berücksichtigen. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026