Den Ausführungen von Rosanna können wir beipflichten.
Grundsätzlich anzumerken ist, ob sich eine Nachzahlung gem. §207 SGB VI rentiert, hängt von vielen Faktoren ab. Die Zahlung von Mindestbeiträgen ist aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht für Zeiten vor dem 17. Lebensjahr sogar meist unwirtschaftlich. Eine Entscheidung zur Nachzahlung sollte deshalb immer erst nach individueller Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung getroffen werden.