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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und berufliche Reha

von Müller Hildegard14.04.2011 | 16:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, im November ist nach einer Kur festgestellt worden, dass ich nur noch unter 3 Stunden in meinem Beruf (Maurer) und auch nur unter 3 Stunden dem allg. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Jetzt hat die Krankenkasse den damaligen Kurantrag als Rentenantrag umgedeutet. Als Ergebnis wurde dann von der Rentenkasse an die Krankenkasse mitgeteilt, dass eine Teilhabe am Arbeitsleben stattfinden soll. All dies ist ohne meine Mitarbeit geschehen. Ich bin nur telefonisch von der Krankenkasse informiert worden über die Absage. Wie soll ich eine berufl. Teilhabe haben, mit einer Krankheit unheilbar mit vielen Einschränkungen und im Alter von fast 60 Jahren auf diesem rücksichtslosen Arbeitsmarkt. Mir ist auch unverständlich, wenn mein Leistungsvermögen unter 3 Stunden ist, wieso soll ich keine Erwerbsminderungsrente bekommen. Vielleicht kann ich einen Ratschlag bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Müller,

Renten wegen Erwerbsminderung dürfen erst gewährt werden, wenn weitere Reha-Leistungen diese Rente nicht verhindern können.

Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürfte sich aus den Unterlagen ergeben haben, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allg. Arbeitsmarkt noch nicht vollständig aufgehoben ist. Bei dieser Sachlage ist vom Rentenversicherungsträger immer zu prüfen, ob durch Leistungen zur Teilhabe (hier Teilhabe am Arbeitsleben) eine Wiedereingliederung im Rahmen des verbliebenen Leistungsvermögens möglich ist.

Hier stehen als mögliche Leistungen nicht nur Umschulungen zur Wahl. Als Leistung zur Teilhabe könnte neben anderen Möglichkeiten auch die Unterstützung bei einer innerbetrieblichen Umsetzung oder bei der Beschaffung eines dem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatzes in Frage kommen.

Beim Beruf des Maurers (?) und bei einem Alter kurz vor dem 60. Lebensjahr erscheinen solche Leistungen auf den ersten Blick natürlich nicht unbedingt erfolgversprechend. Daher können wir nur raten sich mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation in Verbindung zu setzen. Er kann Ihnen die Einschätzung Ihres Leistungsvermögens erläutern und mit ihm zusammen ist die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

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4 Antworten

Klemensam 14.04.2011 | 17:47
Offensichtlich hat sich in ihrem Falle der med. Dienst der RV der Einschätzung der Rehaklinik auf volle EM nicht angeschlossen. Der med. Dienst ist an diese " Empfehlung " ( mehr ist es letztlich nicht ) der Kliinik auch nicht zwangsläufig gebunden, sondern entscheided aufgrund aller ärztlichen Unterlagen und nicht nur alleine aufgrund des Rehaberichtes. Sehr häufig aber wird in der Praxis natürlich dem Rehabericht und dessen Einschätzung zur EM auch gefolgt. Sie gehören dann leider zu den Fällen wo dies nicht der Fall ist. Ich frage mich allerdings wirklich was in ihrem Fall eine Teilhabe am Arbeitsleben konkret bedeuten soll. Doch nicht etwa Umschulung mit 60 Jahren ? Das wäre ja der Treppenwitz des Jahres und ein Fall für Bild Zeitung.. Auch das ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung so eine Massnahme über ihren Kopf hinweg eingeleitet wurde ist sehr ungewöhnlich . Auf jedem Fall haben Sie mit dem Rehabericht und dessen Aussage das Sie voll EM sind etwas in der Hand. Daraus sollte ihnen eigentlich jeder Anwalt oder Sozialverband zu einer vollen EM-Rente verhelfen. Holen Sie sich also umgehend einen Rechtsbeistand.
???am 14.04.2011 | 17:58
Die Krankenkasse kann keinen Reha-Antrag umdeuten. Sie hat nur bei der DRV nachgefragt, ob umgedeutet wid und hat daher auch die Antwort bekommen. Berufliche Reha heißt nicht automatisch Umschulung. Es gibt hier auch andee Möglichkeiten. Inwieweit die hilfreich sind, ist vom Einzelfall (Alter, Wohnsitz, bisherige Tätigkeit ...) abhängig. Fakt ist, dass die DRV Sie als nicht erwerbsgemnidert ansieht. Sehen Ihe behandelnden Ärzte dies anders? Wollen Sie eine Erwerbsminderungsrente - je früher desto besser? (Dies ist auch eine finanzielle Frage. Das Krankengeld und später auch das Arbeitslosengeld ist vermutlich höher als die zu erwartende Rente.) Falls ja, dann stellen Sie doch einfach einen Rentenantrag. Da Sie voraussichtlich uerst einen Ablehnungsbescheid erhalten, wäre es eine Überlegung wert, sich gleich von Beginn an rechtlich vertreten zu lassen (VdK, Gewerkschaft, Rechtsanwalt...). Übrigens, der Arbeitsmarkt ist Sache der Agentur für Arbeit, sonst wären nämlich alle Langzeitarbeitslosen bereits in Rente.
Elisabetham 14.04.2011 | 21:43
Hallo ???! Was ist der Unterschied von Teilhabe und beruflicher-Reha! Bei mir läuft auch so ein Antrag und ich habe gedacht, dass ich mit dem Antrag eine Umschulung gemeint habe.
???am 15.04.2011 | 08:21
Teilhabe am Arbeitsleben ist der offizielle Begriff für berufliche Reha. Wenn Sie eine Umschulung wünschen, sollte man dies spätestens im Beratungsgespräch sagen. Vorher schadet nicht, nur der Berater kann sich dann auf Ihr Anliegen besser einstellen.
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