Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung zu wenden.
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Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung zu wenden.
Wenn Sie zur Zeit die entsprechende Hinzuverdienstgrenze einhalten, wird dies zunächst einmal auf die laufende Rente keinen Einfluss haben. Es könnte im Falle einer noch von der Sachbearbeitung festzustellenden Überzahlung lediglich sein, dass (sofern Sie den überzahlten Betrag nicht in einer Summer zurück zahlen können) im Rahmen einer Verrechnung die laufende mtl. Rentenzahlung gekürzt wird, um die entstandene Überzahlung abzutragen. Dies wäre dann nach Feststellung der Überzahlung mit der Sachbearbeitung abzuklären.
Die Rente selbst wird nicht neu berechnet. Der für zurückliegende Kalendermonate errechnete/festgestellte Bruttobetrag ist im Falle des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze Ausgangsbetrag für die Berechnung der Überzahlung. Insoweit würde sich daher also der Anspruch, sprich: der eigentlich für diese Monate zu zahlende Rentenbetrag, mindern.
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