Hallo P. M.,
Beiträge zu einer Direktversicherung zählen bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht als Arbeitsentgelt und damit auch nicht als Hinzuverdienst.
Im Jahr 2016 ist zum Beispiel eine Direktversicherung von bis zu 248,00 Euro monatlich kein Hinzuverdienst.