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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Einnahmen aus Vermietung

von Unwissend06.04.2022 | 09:27
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3 Antworten

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Ich bin 60 Jahre alt, war bis 02-2015 selbständiger Fuhrunternehmer und danach Arbeitnehmer. Habe ca. 1 1/2 Jahre Krankengeld von der Krankenkasse erhalten und beziehe nunmehr bis zum 28.07.2022 Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeit). Ein grundsätzlicher Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, da ich die dafür geforderten zeitlichen Voraussetzungen erfülle. Nunmehr beabsichtige einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Aus Vermietung einer Lagerhalle beziehe ich Einnahmen, welche steuerrechtlich als Einnahmen aus Gewerbe bewertet werden, obwohl ich keinerlei Arbeitsleistung erbringe. Hat diese "Einnahmeart", welche einen Gewinn darstellt, evtl. irgendwelche Auswirkungen auf die Rentenhöhe bzw. gar Bewilligung einer evtl. Erwerbsminderungsrente ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unwissend,

den Beiträgen von Erklärbär und Bernd kann ich zustimmen.

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2 Antworten

Berndam 06.04.2022 | 09:45
Einnahmen aus Gewerbebetrieb sind bei der EM-Rente Hinzuverdienst. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hätten keinen Einfluss auf die EM-Rente. Möglicherweise wäre für Sie die günstigere Variante, den (Gewerbe-)Betrieb aufzugeben, dann könnten aus den Einnahmen aus Gewerbebetrieb Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden. Ich rate zwingend, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Erklärbäram 06.04.2022 | 09:43
Oha...das sind ganz schön viele Fragen zu den Basics und Voraussetzungen einer EMR auf einmal. Ich empfehle Ihnen, sich einen Beratungstermin geben zu lassen, denn wenn Sie jetzt einen Antrag stellen, stellen Sie ja einen auf die berühmte Katze im Sack. Die Höhe erfahren Sie (bis auf ein paar Cent ggf.) aus der Renteninfo, die jedes Jahr von der DRV an Sie ergeht. Neben den versicherungsrechtlichen Grundsätzen müssen medizinische vorliegen, die Sie meiner Einschätzung nach noch nicht genug im Blick haben. Und die Hinzuverdienstgrenzen sind dann nochmal ein anderes Thema. Bei echten Hinzuverdiensten kann die EMR, wenn die Hinzuverdienste zu hoch sind, natürlich auch gekürzt werden. Aber die Hauptkriterien sind wie gesagt neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, dass sie - für die volle EMR - weder im alten Beruf noch auf dem Allgem. Arbeitsmarkt in der Lage sind, 3 Std am Tag zu arbeiten. Also eine Erwerbsfähigkeit unter 3 Std vorliegt. Ggf. werden Sie ohnehin inzuge des EMR-Antrags noch zu einer med. Reha aufgefordert. Dort wird dann nicht nur ihre Erwerbsfähigkeit unter die Lupe genommen, sondern können Sie sich vom Sozialdienst beraten lassen. Noch besser, wie Eingangs erwähnt, sich jetzt schnellstmöglich durch die DRV beraten zu lassen - vor der Antragsstellung bzw. kann ja beides in einem Termin erfolgen. Hier die lesenswerte Broschüre zur EMR der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und hier die Broschüre zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten/-grenzen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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