Hallo SimoneR,
wie User „Matze74“ schon mitgeteilt hat, werden Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich nicht bei der Hinzuverdienstgrenzenprüfung einer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt.
Detailliertere Informationen zur Prüfung der Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und zu den Arten der zu berücksichtigenden Einkommen finden Sie im Übrigen auch in der gemeinsamen Rechtliche Arbeitsanweisung der regionalen Rentenversicherungsträger zu § 96a SGB VI:
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0&id=%A7%2096a%20Renten%20wegen%20verminderter%20Erwerbsf%E4higkeit%20und%20Hinzuverdienst%20%205%20304