Hallo, muss man eine Erhöhung des GdB melden, wenn man zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung einen GdB unter 50 hatte und der GdB nun auf über 50 angehoben wurde (d.h. nun ein Schwerbehindertenausweis vorliegt)? Im Schreiben der Rentenbewilligung steht nichts zur Meldepflicht bezüglich des GdB. Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
Hallo Fragesteller,
der GdB hat keinen direkten Einfluss auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente - eine Mitteilungspflicht besteht insoweit nicht. Zumal die Erhöhung des GdB ja allenfalls auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes hindeuten kann und damit vermutlich kein Anlass für den Wegfall der EM-Rente gegeben ist. Sofern Sie eine befristete Rente beziehen, können Sie die Erhöhung des GdB dann bei einem eventuellen Weiterzahlungsantrag mitteilen, wobei - wie gesagt - kein direkter Einfluss auf die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit besteht.
Es gibt keinen Zwang aber Sie sollten derartige Änderungen Ihrem zuständigen Rententräger mitteilen, in dem Sie eine Kopie des Schwerbehindertenbescheides übersenden.
Quatsch, die Aussage des Experten ist in Ordnung. Bei befristeter Rente sollte bei einem Antrag auf Weitergewährung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beigefügt werden, das reicht völlig aus.
Quatsch, die Aussage des Experten ist in Ordnung. Bei befristeter Rente sollte bei einem Antrag auf Weitergewährung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beigefügt werden, das reicht völlig aus.
SO ist es!
Der/die Experte/Expertin hatte die Frage bereits ausreichend beantwortet.
Danke für die überflüssigen Antworten von Besserwisser und Rezzo. So kann man sich auch wichtig machen!
Ist Ihre Antwort etwa sinnvoller?
Es besteht keine Meldepflicht, aber hat einen enormen und großen Einfluss auf die EMR.