Hallo Fragesteller,
der GdB hat keinen direkten Einfluss auf den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente - eine Mitteilungspflicht besteht insoweit nicht. Zumal die Erhöhung des GdB ja allenfalls auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes hindeuten kann und damit vermutlich kein Anlass für den Wegfall der EM-Rente gegeben ist. Sofern Sie eine befristete Rente beziehen, können Sie die Erhöhung des GdB dann bei einem eventuellen Weiterzahlungsantrag mitteilen, wobei - wie gesagt - kein direkter Einfluss auf die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit besteht.