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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hartz-IV

von Ecki20.06.2011 | 20:05
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau und ich haben bisher leider Hartz-IV beziehen müssen. Nun erhalte ich ab 01.07.2011 volle Erwerbsminderungrente. Diese fällt sher niedrig aus, so dass meine Frau noch zusätzlich Hartz-IV Leistungen erhält. Insgesamt fallen aber die Einkünfte ab 01.07.2011 rund 200 € geringer aus, als vorher die Einkünfte aus Hartz-IV. Wo kann ich mich beraten lassen, denn mit den zukünftigen Einkommen kommen wir nicht über die Runden. Wir müssen davon monatlich davon noch rund 150 € für einen Hauskredit aufbringen. Für Hilfe wären wir sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Ecki

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ecki,

die angesprochenen Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie voll erwerbsgemindert auf Dauer sind (keine Zeitrente!). Ihr Rentenbescheid müsste in diesem Fall einen Hinweis auf eine solche mögliche Leistung enthalten. Weiterhin empfehle Ihnen ebenfalls, sich beim Sozialhilfeträger zu erkundigen.

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9 Antworten

floham 20.06.2011 | 21:31
Hallo Ecki, mit EM-Rente ist dann das Grundsicherungsamt für Dich zuständig. Stelle dort einen Antrag.
Christinaam 21.06.2011 | 08:44
Wenn Du und Deine Frau beide Hartz IV bekommt, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das bleibt dann auch bestehen, wenn Du ab 1.7. EM-Rente erhälst, dann wird die Hartz IV Leistung (Alg II) neu berechnet. Du musst die Veränderung melden bei der ARGE. (Anmerkung: Hartz IV = Grundsicherung)
-am 21.06.2011 | 08:56
Wobei vom Hauskredit nur die Zinsen übernommen werden!
Eckiam 21.06.2011 | 12:11
Danke für die bisherigen Antworten. Wir haben uns bei der ARGE gemeldet und kürzlich den neuen Bescheid erhalten. Deshalb bin ich ja so ratlos, dass wir nach diesem Bescheid rund 200 € im Monat weniger zur Verfügung haben als vorher. Ich dachte, Hartz-IV ist schon das Minimum. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, ob ARGE oder Grundsicherungsamt, jeder ezählt etwas anderes, aber keiner sagt, was richtig ist. Wo kann ich mich hinwenden, der mir eine konkrete Auskunft geben kann? Wie gesagt, für Hilfe und Hinweise bin ich sehr dankbar! Gruß Ecki
Elisabetham 21.06.2011 | 17:08
Hallo Ecki! Die DRV hat keine Existenzsicherungsfunktion. Sie ist eine Versicherung und zahlt nur Beiträge aus, wozu sie verpflichtet ist. Ich bekomme auch ein Entgelt von der DRV ausgezahlt, wovon ich nicht einmal eine Kirchenmaus durchfüttern könnte. Mir hat die DRV gleich einen Antrag für das Sozialamt mitgeschickt.
Eckiam 21.06.2011 | 17:47
Hallo Elisabeth bitte meine Frage richtig lesen!!!! Ich hatte nie behauptet, dass die DRV eine Existenzsicherungsfunktion hat. Wenn man schon nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, ist es doch wohl mein Recht, mich zu erkundigen, wo ich Hilfe bekomme. Mir hat die DRV keinen Antrag für das Sozialamt mitgeschickt! Gruß Ecki
Elisabetham 21.06.2011 | 18:05
Hallo Ecki! Es tut mir furchtbar Leid, wenn du wegen meines Beitrags gekränkt bist. Ich wollte dich aber nicht kränken. Ich kann doch selbst von der Eu-Rente nicht leben und das ist auch für mich furchtbar unlustig. Hast du eine Dauer- oder nur eine befristete eu-Rente? Bei mir war der Grusi-Antrag erst dabei als die Dauerrente bewilligt wurde.
Volkeram 22.06.2011 | 07:18
Beraten lassen können Sie sich bei einem der Sozialverbände ( VdK oder SoVD ) gegen einen relativ geringen Mitgliedsbeitrag sowie natürlich bei bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Bei einem Anwalt ist die Beratung natürlich teurer. Sonst würde ich einfach mal beim Sozialamt aufschlagen und dort die Sach - und Faktenlage schildern und nachfragen , was von dort aus noch möglich wäre.
Eckiam 22.06.2011 | 12:34
Hallo Elisabeth, ich bin nicht gekränkt, verstehe aber, es hilft mir nicht weiter, wenn ich auf meine Frage die Antwort erhalte, die DRV hat keine Existenzsicherungsfunktion. Mein Problem ist ganz einfach: Als wir Harz-IV bezogen hatten, war es mir möglich, 100 € monatlich durch eine gerigfügige Beschäftigung dazu zu verdienen. Mit Erhalt der Erwerbsminderungsrente wird mir dieser Betrag fast völlig als Einkommen angerechnet. Damit habe ich das Geld nicht mehr zur Verfügung. Ich benötige es aber, da ich meinen Hauskredit abzahlen muss (Tilgungsrate!). Wir sind deshalb am Überlegen, wie wir unsere Wohnung erhalten und trotzden überleben können. Ich bedanke mich auch bei allen, die mir bisher hilfreiche Tipps gegeben haben! Gruß Ecki
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