Hallo Ecki,
die angesprochenen Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie voll erwerbsgemindert auf Dauer sind (keine Zeitrente!). Ihr Rentenbescheid müsste in diesem Fall einen Hinweis auf eine solche mögliche Leistung enthalten. Weiterhin empfehle Ihnen ebenfalls, sich beim Sozialhilfeträger zu erkundigen.