Die normale Betriebsrente, die wegen der gesundheitlichen Einschränkungen bzw. wegen Ihres Erwerbsminderungsrentenbezuges gezahlt wird, gehört nicht zum Hinzuverdienst.
Auch Sie könnten bei Bedarf eine Abrechnung Ihrer Betriebsrente beim Rententräger vorlegen und sich dies schriftlich bestätigen lassen.