Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze
monatlich 400 €. (Verdienst aus abhängiger Beschäftigung oder Einkünfte aus selbständigen Tätigkeit)
Bei einer 400 € Beschäftigung muß der Arbeitgeber pauschale Beiträge in Höhe von 13 % zur Krankenversicherung
und 15 % zur Rentenversicherung zahlen.