Ich beziehe seit Februar 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bereits seit 2016 wird die Rente wegen Hinzuverdienstes nur noch als Teilrente geleistet. Die Rentenberechtigung wurde bereits überprüft, ich bin weiterhin voll erwerbsgemindert. Ab Juli 2019 wird meine monatliche volle EM-Rente von eigentlich 1365,63 € laut neuestem Bescheid wegen des Hinzuverdienstes nur noch 1,13 € betragen, was nicht zu beanstanden ist.
Im ersten Bescheid stand, dass bei Anspruch auf mehrere Renten nur die höchste geleistet wird, das war seinerzeit die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im neuesten Bescheid wird die Höhe einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gar nicht angesprochen.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aber doch für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung erheblich höhere Freibeträge, die sogar den höchsten Entgeltpunktwert in den letzten 15 Jahren berücksichtigen (bei mir = 2,1242). Nach meiner Berechnung ergäbe das einen kalenderjährlichen Freibetrag von 64.316,16 €, den ich mit dem kalenderjährlichen Hinzuverdienst nicht überschreite. Dann müsste doch die teilweise Erwerbsminderungsrente 682,82 € betragen.
Ich frage mich jetzt, ob die „höchste Rente“ nicht von Amts wegen berücksichtigt werden müsste, da andere Betroffene vielleicht gar nicht diese Regelung kennen. Oder muss ich einen Antrag stellen?