Guten Tag Jürgen,
Ihre Überlegungen sind zutreffend.
Enthält der aktuelle Bescheid über die Rente wegen voller Erwerbsminderung keine Hinweise, dass die alternative Zahlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ebenfalls geprüft wurde?
Sollten diese Hinweise fehlen, empfiehlt es sich diesen Bescheid vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen. Sollte die Widerspruchsfrist für den aktuellen Bescheid noch nicht abgelaufen sein, sollte dies in Form eines Widerspruchs mit der entsprechenden Begründung geschehen.