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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Jürgen14.06.2019 | 11:43
97 Ansichten
4 Antworten

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Ich beziehe seit Februar 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bereits seit 2016 wird die Rente wegen Hinzuverdienstes nur noch als Teilrente geleistet. Die Rentenberechtigung wurde bereits überprüft, ich bin weiterhin voll erwerbsgemindert. Ab Juli 2019 wird meine monatliche volle EM-Rente von eigentlich 1365,63 € laut neuestem Bescheid wegen des Hinzuverdienstes nur noch 1,13 € betragen, was nicht zu beanstanden ist. Im ersten Bescheid stand, dass bei Anspruch auf mehrere Renten nur die höchste geleistet wird, das war seinerzeit die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im neuesten Bescheid wird die Höhe einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gar nicht angesprochen. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aber doch für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung erheblich höhere Freibeträge, die sogar den höchsten Entgeltpunktwert in den letzten 15 Jahren berücksichtigen (bei mir = 2,1242). Nach meiner Berechnung ergäbe das einen kalenderjährlichen Freibetrag von 64.316,16 €, den ich mit dem kalenderjährlichen Hinzuverdienst nicht überschreite. Dann müsste doch die teilweise Erwerbsminderungsrente 682,82 € betragen. Ich frage mich jetzt, ob die „höchste Rente“ nicht von Amts wegen berücksichtigt werden müsste, da andere Betroffene vielleicht gar nicht diese Regelung kennen. Oder muss ich einen Antrag stellen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Jürgen,

Ihre Überlegungen sind zutreffend.

Enthält der aktuelle Bescheid über die Rente wegen voller Erwerbsminderung keine Hinweise, dass die alternative Zahlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ebenfalls geprüft wurde?

Sollten diese Hinweise fehlen, empfiehlt es sich diesen Bescheid vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen. Sollte die Widerspruchsfrist für den aktuellen Bescheid noch nicht abgelaufen sein, sollte dies in Form eines Widerspruchs mit der entsprechenden Begründung geschehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

vielen Dank für den Hinweis!

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2 Antworten

Jürgebam 14.06.2019 | 12:54
Vielen Dank. Vielleicht können Sie ja anregen, dass solche Fälle automatisch geprüft werden! Es sind ja nicht alle so bewandert mit dem Rentenrecht.
Jürgenam 27.07.2019 | 18:19
Ist doch gut, dass man der DRV auf die Finger schaut. Inzwischen wurde die Aufforderung zur Rückzahlung storniert und die teilweise EM-Rente angewiesen. Allerdings kann man aus verfarenstechnischen Gründen einen endgültigen Bescheid frühestens im September schicken Nochmals Dank an die Experten, die bestätigen, dass volle EM auch immer teilweise EM beinhaltet und die Freibeträge bei letzterer erheblich höher sind.
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