Hallo....Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und kann auf Honorarbasis ein paar Stunden arbeiten....Wie sieht es aus. Muss ich das bei der Rentenversicherung melden ?
Ja. (steht auch im Bescheid)
Hallo kiko,
die 'Meldepflicht' bei Aufnahme jeder abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ergibt sich aus Ihrem Rentenbescheid/den dazu zugrunde liegenden gesetzlichen Vorgaben - unabhängig davon, ob Sie die Hinzuverdienstgrenze (hier 6300 EUR steuerrechtlicher Gewinn im Jahr) einhalten.
Teilen Sie der DRV einfach die beabsichtigte Tätigkeit, den wöchentlichen Stundenaufwand und das erwartete Einkommen _vorher_ mit. Wahrscheinlich werden Sie bei unter 15 Std.-Wochen-Tätigkeit keine 'Probleme' mit Einkommen und Rente haben. Mehr Std./mehr Einkommen wäre auch möglich, kann dann aber nur individuell anhand Ihrer EM festgestellt werden.
Gruß
w.
Hallo...ja ist meldepflichtig. Es könnte...wahrscheinlich keine Probleme geben.
Hallo Kiko,
die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Arbeit auf Honorarbasis) müssen Sie auf jeden Fall bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden.
Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente weiter (dem Grund nach) zusteht.
Sollte der Anspruch weiter bestehen, können Sie bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Liegt Ihr Hinzuverdienst darüber, wird die Rente gekürzt.
Als Hinzuverdienst gilt bei einer selbständigen Tätigkeit der steuerrechtliche Gewinn aus dieser Tätigkeit.