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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Immobilienmakler?

von gräfin10.05.2016 | 07:55
1177 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen Tag leider habe ich keine konkrete Antwort gefunden, oder wenn dann nur älteres, daher: ich beziehe befristete EMR und möchte gern etwas nebenbei machen. Da es sehr schwer ist, hier auf dem Land Nebenjobs zu finden, möchte ich mich gern selbständig machen als Immobilienmaklerin. Es geht mir dabei nicht um große Einnahmen, sondern um eine etwas sinnvolle Beschäftigung, die ich nach Befinden einteilen kann. Spricht da etwas gegen? (Die Höhe des erlaubten Hinzuverdienstes ist mir bekannt)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung möglich.

Jedoch sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

Diese können Sie aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen bzw. beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

Bei Bezug einer Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente sind Besonderheiten zu beachten.

Nähere Informationen hierzu können Sie aus der Broschüre "Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" entnehmen.

Einkommensänderungen sind dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilungspflichtig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schadeam 10.05.2016 | 18:12
Liebe gräfin, es spricht nichts dagegen, welchen Sinn es aber machen sollte sich als Immobilienmakler selbständig zu machen und dabei das Ziel zu haben die Verdienstgrenzen von mntl. 450 € einzuhalten um die Rente nicht zu gefährden, erschließt sich mir nicht. So etwas macht man doch in der Regel nicht hobbymäßig ohne die Absicht Gewinne zu erzielen? Ist aber nicht mein sondern Ihr Problem.
HotRodam 10.05.2016 | 18:47
Prust.... Man kann sich auch ohne Arbeit sinnvoll beschäftigen !
Schorscham 10.05.2016 | 19:04
Wer sollte das wohl besser beurteilen können als Sie? ;-) MfG
Serenaam 10.05.2016 | 19:53
Ihre Aussage ist schwer nachvollziehbar. Mit der Vermietung nur einer Wohnung im Monat überschreiten Sie bereits die zulässige monatliche Hinzuverdienstgrenze. Und wenn Sie nur eine Wohnung im Monat verkaufen, überschreiten Sie bereits die jährliche Hinzuverdienstgrenze.
MitLeseram 10.05.2016 | 22:26
Prust.... Man kann sich auch ohne Arbeit sinnvoll beschäftigen !
Wer sollte das wohl besser beurteilen können als Sie? ;-) MfG
HotRod ist schon Rentner....... Ihr Kommentar also schon wieder überflüssig.
Aufmerksame Mitleserinam 11.05.2016 | 09:48
Als aufmerksame TACHELES-Mitleserin ist mir nicht entgangen, dass Herr HotRod zwar teilweise erwerbsgemindert ist aber immer noch als erwerbsfähig gilt und sich beharrlich weigert, zustehende Rentenansprüche in Anspruch zu nehmen, weil er sonst finanzielle Nachteile hätte. Arbeit will er aber auch nicht. Ist da nicht seltsam?
Herz1952am 11.05.2016 | 16:25
Mein Neffe arbeitet auch als Immobilienmakler. Witziger Zufall (smile)
Flötenfurzeram 11.05.2016 | 19:34
Wow - DER war echt gut. Sie haben wohl einen Clown gefrühstückt, was?
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