Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung möglich.
Jedoch sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Diese können Sie aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen bzw. beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
Bei Bezug einer Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente sind Besonderheiten zu beachten.
Nähere Informationen hierzu können Sie aus der Broschüre "Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" entnehmen.
Einkommensänderungen sind dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilungspflichtig.