Siehe Fragestellung/Antwort bei folgendem Eintrag (anzumerken ist, dass es sich auch bei rückwirkend vom Rentenversicherungsträger gezahlten Rentenbeträgen um laufende Geldleistungen handelt):
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=19225