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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Kleingewerbe

von Tuffitasse25.02.2019 | 11:48
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2 Antworten

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Hallo, darf man ein Kleingewerbe anmelden wenn man volle Erwerbsminderungsrente bekommt? Ich habe ein Hobby ich stelle Seife her würde die gern verkaufen bei Ebay. Arbeitsaufwand ist ca. 20-30 Minuten. Alle 2-3 Tage. Gewinn ist vielleicht 1-2 Euro wenn überhaupt. Es ist mehr ein Hobby.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tuffitasse,

bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 Euro im Kalenderjahr. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn ( Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) sowie bestimmte Sozialleistungen. Auch die Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses können Einfluss auf ihre Rente haben. Die Rentenanspruch kann unter Umständen wegfallen, wenn sie über ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt allerdings bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Bitte melden sie trotzdem jede Erwerbstätigkeit ihrem Rentenversicherungsträger.

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1 Antworten

Hansiam 25.02.2019 | 12:17
Das ist doch mehr ein Zeitvertreib bzw. Hobby und kein Job. Man muss nicht jeden Pups an die Rentenversicherung melden. Und warum wollen Sie ein Kleingewerbe anmelden für ein Hobby? Man kann es auch übertreiben nach meiner Ansicht.
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