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Erwerbsminderungsrente und Kleingewerbe

von Jamide05.06.2009 | 15:33
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich erkundigen, ob es rentenversicherungsrechtlich möglich ist, in der Zeit des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente, selbst ein auf sich angemeldetes Kleingewerbe zu betreiben, sofern das Gesamtjahreseinkommen, von maximal 4800,- € nicht überschritten wird? Wenn ja, welche Vorschriften und Vorgaben sind dabei zu beachten? Wenn nein, welche alternative gibt es statt dessen? Für Ihre Bemühungen der Beantwortung meiner Anfrage, danke ich Ihnen bereits im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Jamide

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.06.2009 | 08:34

Ich kann "Corletto" nur zustimmen. Solange Sie die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro mtl. (4800 Euro jährlich) und die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich einhalten, brauchen Sie sich grundsätzlich hinsichtlich Ihres Anspruchs auf eine (volle) Erwerbsminderungsrente keine Gedanken machen.

Die Aufnahme des Kleingewerbes müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger aber auf jeden Fall mitteilen.

2 Antworten

Corlettoam 05.06.2009 | 15:53
Solange Sie im Rahmen der 4800 Euro Zuverdienstgrenze im Jahr bleiben, ist auch ein Kleingewerbe für eine EM-Rente nicht schädlich. Aber denken Sie auch daran nicht länger als unter 3 Stunden täglich zu arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit muß im Rahmen der Zuverdienstgrenze auch unbedingt mit beachtet werden.
Jamideam 08.06.2009 | 12:26
Hallo Herr/Frau Coletto und Expertin, ich danke Euch vielmals für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage, die ich als sehr hilfreich einstufe! mfG Jamide
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