Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIch kann "Corletto" nur zustimmen. Solange Sie die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro mtl. (4800 Euro jährlich) und die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich einhalten, brauchen Sie sich grundsätzlich hinsichtlich Ihres Anspruchs auf eine (volle) Erwerbsminderungsrente keine Gedanken machen.
Die Aufnahme des Kleingewerbes müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger aber auf jeden Fall mitteilen.
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