Hallo Anita,
wie Chris schon angedeutet hat, könne wir Ihnen in diesem Forum keine genaueren Auskünfte zu Fragen der Krankenverisicherung (KV-Beiträge, Anspruch auf Krankengeld) geben.
Wichtig ist aber folgendes: Auch eine als Teilrente ausgezahlte volle Erwerbsminderungsrente ist eine Rente wegen voller (!!) Erwerbsminderung. Die Rente wird durch den Hinzuverdienst nicht zu einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (dafür müsste sich Ihr GEsundheitszustand ändern). Also gelten auch alle KV-Regeln zu vollen EM-Renten.