Hallo Hermann1959,
bitte lassen Sie sich zu der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente mit den Vertrauenschutzmöglichekeiten zur Berufsunfähigkeitsrente durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten und stellen dann ggf. auch einen Rentenantrag. Ihre konkreten Fragen lassen sich nur in einer persönlichen Beratung klären.