Hallo Little Silly,
wenn Sie sich für die Ausübung des Midijobs entscheiden, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann, ob Sie weiterhin Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Sie müssen also auf diese Rente nicht unbedingt verzichten, da sich Rente wegen voller Erwerbsminderung und Midijob nicht zwangsläufig ausschließen.
Sollte Ihr Rentenversicherungsträger feststellen, dass Sie keinen Anspruch mehr auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, aber weiterhin auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wird nur noch diese Rente geleistet.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung