Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen...
bin bereits in Erwerbsminderungsrente, wurde nun geschieden und bekam vom Gericht die Entgeltpunkte mitgeteilt.
Rente habe ich schon während meiner Ehe bezogen, wie wird in meinem Fall, da ich schon Rentnerin bin, die verbesserte Rente nachgezahlt? Rückwirkend auf die komplette Zeit oder erst ab Scheidung? Danke und lg Sylvie
14.08.2013, 11:18
von
Sylvie Artner
14.08.2013, 11:22
von
SB
Nicht rückwirkend.
Ausschlaggebend sind Ehezeit und Datum der Rechtskraft VAG
14.08.2013, 12:23
Experten-Antwort
Hallo Sylvie,
wenn Ihnen aufgrund des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften ( = Entgeltpunkte) übertragen werden, wird die Rente von dem Kalendermonat an um die Zuschläge erhöht, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist.
Ein Versorgungsausgleich ist durchgeführt, sobald der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig wird. (Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.)
14.08.2013, 17:19
von
Sylvie Artner
Vielen Dank für die Hilfe