Guten Tag.
Seit ein paar Jahren beziehe ich aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bisher habe ich nichts hinzu verdient, obwohl ich das wohl dürfte (meines Wissens nicht mehr als 2,9 Stunden pro Tag und nicht mehr als 450,- Euro Verdienst pro Monat).
Bei der Vorführung einer Küchenmaschine wurde gesagt, dass man sich das Gerät für 40 Tage unverbindlich ausleihen und testen könnte. Dafür sollte man diese Küchenmaschine dann auch Freunden, Bekannten und Verwandten präsentieren und bei Interesse verkaufen.
Dadurch könnte man so ein Gerät billiger bekommen oder es sich selbst durch Verkäufe erarbeiten könnte.
Mich interessiert diese Küchenmaschine und ich hätte sie gerne ausprobiert. Ich hätte auch gerne ausprobiert, ob ich vielleicht so einmal die Woche so eine Präsentation (Dauer 2-2,5 Stunden) machen könnte.
Um die Küchenmaschine auszuleihen, hätte ich unterschreiben müssen, dass ich damit für die Firma im Nebenerwerb als freier Handelsvertreter tätig wäre.
Das habe ich wegen der Berentung nicht unterschreiben wollen und konnte somit die Maschine leider nicht testen.
Meine Frage dazu: Dürfte ich mit der Rente eine solche Tätigkeit ausüben, bei der ich nach ein paar Wochen als selbstständige Handelsvertreter im Nebenerwerb ein Kleinst- oder Kleingewerbe anmelden müsste?
Die zeitlichen finanziellen Grenzen würde ich dabei zwar nicht überschritten.
Der große Vorteil einer solchen Tätigkeit ist, dass ich das selber planen und einteilen könnte. Regelmäßige Tätigkeiten sind aufgrund der Krankheit ein Problem.
Meine Sorge ist einfach die, dass ich dadurch die Rente gefährden könnte.
Ist meine Sorge berechtigt oder nicht?
Meine Rente ist inzwischen unbefristet und solche Sachen wie erneute Begutachtung machen mir riesigen Stress. Das möchte ich vermeiden.
Ich verzichte lieber auf Küchenmaschine und Nebenjob, wenn es dadurch eine erneute Begutachtung gibt oder dies Auswirkungen auf meine Rente hat.
Wenn es auch schön wäre, wieder eine kleine berufliche Tätigkeit zu haben.
Vielen Dank für die Beantwortung.
Steffi S.