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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Pflege Angehöriger

von Emerson27.11.2018 | 13:35
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Hallo, ich helfe in einem Nachbarschaftshilfeverein, bekomme dafür eine Aufwandsentschädigung.( Max 3 Std täglich,max. 400 Euro im Monat9. Nun haben meine Frau und meine Mutter jeweils eine Pflegegrad 2 erhalten. Mein Frau braucht wegen einer psychischen Erkrankung 12 Std Pfege in der Woche, meine Mutter 14 Std wegen Demenz. Kann ich diese Pfege übernehmen ? Hat das Auswirkungen auf meine Rente ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emerson,

als Pflegeperson sind Sie ab dem 1. Januar 2017 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung pflegen (Mindestpflegeumfang).

Bei Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte wird grundsätzlich unterstellt, dass die Pflege ehrenamtlich – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausgeübt wird. Somit ist die Ausübung einer Pflege während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente möglich.

Durch die Beitragszahlung aus Ihrer Pflegetätigkeit können Sie Ihre spätere Altersrente erhöhen.

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6 Antworten

Emersonam 27.11.2018 | 16:44
Hallo danke für die Antwort. Habe ich das richtig verstanden, ich kann bei voller Erwerbsminderungsrente und Nebenverdienst beim Nachbarschaftsverein zusätzlich meine Mutter und meine Frau pflegen und bin im Rahmen der Pfege rentenversichert ? So habe ich es auch beim VDK beschrieben gefunden. Mein Problem : Ich hab heute mehrfach bei der Hotline der deutschen Rentenversicherung angerufen. Mir wurde drei mal gesagt, dass 12 Stunden Pflege und 14 Stunden Pflege mehr als die erlaubten 15 Wochenstunden Arbeit bei Erwerbsminderung seien und damit meine Erwerbsminderungsrente wegfällt. Ich habe überall im Netz nach Infos gesucht, aber nur die Aussagen des VDK gefunden. Ich suche eine verbindliche Antwort der Rentenversicherung. Es muss doch auch eine Gesetzesgrundlage für solche Entscheidungen geben, ob zum Bsp eine Stunde Pflege gleich eine Stunde Arbeit im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente. Danke für ihre Antwort
Rentenuschiam 27.11.2018 | 18:41
Eine verbindliche Antwort werden Sie auch hier nicht erhalten. Aus meiner Sicht wird die Pflege von Angehörigen bei der Beurteilung der Erwerbsminderung aus folgendem Grund NICHT berücksichtigt: Gem. § 43 SGB VI ist voll erwerbsgemindert, wer "wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit entspricht nicht "den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes", es fehlt z.B. an der Entgelterzielung. Überspitzt gesagt, ist die häusliche Pflege ein Privat"vergnügen", das bei der Beurteilung der Erwerbsminderung keine Rolle spielt. MfG
KSCam 27.11.2018 | 18:35
Pflege von Angehörigen ist bei EM Renten wenn es um den Zuverdienst und die Zeitgrenzen geht unbeachtlich. So gesehen hat man Ihnen am Telefon "einen Käse erzählt" - wenn es denn so gesagt wurde (:)). Andererseits kommt es sicher immer auch darauf an wie gepflegt wird. Wenn gefragt wird "ich pflege 2 Pflegefälle mit insgesamt 26 Wochenstunden und mache noch bis zu 3 Stunden täglich Nachbarschaftshilfe" dann würde ich mich über den Gedanken des Telefonpartners "der pflegt insgesamt 35 - 40 Wochenstunden - soooo erwerbsbemindert kann man da eigentlich nicht sein - der könnte eigentlich auch leichte Büroarbeit machen" nicht wundern.
Emersonam 27.11.2018 | 21:02
Gem. § 43 SGB VI ist voll erwerbsgemindert, wer "wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Wenn es um die Frage geht ob man trotz Erwerbsminderung in der Nachtbarschaftshilfe mithilft und seine Frau und Mutter pflegt, da ist anzumerken, dass es ein riesiger Unterschied ist, ob man einen Job unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeitet....oder ob man mit einer Oma Kaffee trinkt oder mit der Frau zum Arzt geht oder die Überweisungen der Mutter erledigt. MFG Emerson
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