Hallo Annette, selbstverständlich dürfen Sie eine pflegebedürftige Person pflegen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird so lange nicht gekürzt, solange Sie die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben. Bei nicht erwerbsmäßiger Pflege (z. Bsp. Freund oder Angehöriger) wird der Ertrag aus dieser Pflegetätigkeit bei Ihrer Rente nicht angerechnet, sofern dieser Betrag das Pflegegeld, welches der zu Pflegende erhält, nicht übersteigt.