Zitiert von: Sabine Löwen
" Tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV ein ? "
Nein.
" oder kann ich weiter PKV -versichert bleiben?"
Ja.
Hallo Sabine Löwen,
mit dem "nein" haben Sie dann Recht, wenn es sich um eine langjährige PKV handelt. Ist die 'Lücke' in der GKV durch PKV noch nicht im Rahmen der 9/10-Vorversicherungszeit überschritten, besteht die Möglichkeit auch über die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) wieder Pflichtmitglied in der gesetzlichen KB zu werden.
Gefühlt zum Beitrag von Michael 123456 ist aber der Zug in die GKV abgefahren - Genaueres lässt sich nur individuell anhand der zz. und zurückliegenden KV-Zeiten klären.
Michael: gehen Sie nicht in eine Beratungsstelle der DRV (die kennen nicht ob dieser Beiträge der Experten hier mit KVdR scheins nicht wirklich aus ;-) ...gehen Sie ins nächste Versicherungsamt in Ihrem Wohnortumkreis, die kennen die Antwort - um ob da noch was zu drehen ist (alternativ, fragen Sie Ihre letzte gesetzliche KV, ob da noch was geht).
Gruß
w.
...als ob KVdR besonders schwierig wäre ;-)