Hallo Michael123456,
grundsätzlich bestehen für Rentner folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung
- in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft oder die Familienversicherung
- bei einem Versicherungsunternehmen die private Krankenversicherung.
Bei der Rentenantragstellung prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen.
Hierbei müssen Sie vorher schon eine gewisse Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein, und zwar über die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens zu neun Zenteln. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, aber die Mitgliedschaft nicht wünschen, können Sie sich befreien lassen und weiter Mitglied der privaten Krankenversicherung bleiben.