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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und private Krankenversicherung

von Michael 12345617.06.2012 | 11:19
7838 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, wie verhält es sich mit meiner privaten Krankenversicherung falls es zu einem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente kommen sollte? Tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV ein oder kann ich weiter PKV -versichert bleiben? Viele Grüße Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael123456,

grundsätzlich bestehen für Rentner folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung

- in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft oder die Familienversicherung

- bei einem Versicherungsunternehmen die private Krankenversicherung.

Bei der Rentenantragstellung prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen.

Hierbei müssen Sie vorher schon eine gewisse Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein, und zwar über die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens zu neun Zenteln. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, aber die Mitgliedschaft nicht wünschen, können Sie sich befreien lassen und weiter Mitglied der privaten Krankenversicherung bleiben.

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7 Antworten

-/-am 17.06.2012 | 13:12
Die Frage muß die letzte gesetzliche KK benatworten. Wird aber im Rentenverfahren von Amts wegen geklärt.
Sabine Löwenam 18.06.2012 | 16:23
" Tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV ein ? " Nein. " oder kann ich weiter PKV -versichert bleiben?" Ja.
W*lfgangam 18.06.2012 | 20:08
Hallo Sabine Löwen, mit dem "nein" haben Sie dann Recht, wenn es sich um eine langjährige PKV handelt. Ist die 'Lücke' in der GKV durch PKV noch nicht im Rahmen der 9/10-Vorversicherungszeit überschritten, besteht die Möglichkeit auch über die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) wieder Pflichtmitglied in der gesetzlichen KB zu werden. Gefühlt zum Beitrag von Michael 123456 ist aber der Zug in die GKV abgefahren - Genaueres lässt sich nur individuell anhand der zz. und zurückliegenden KV-Zeiten klären. Michael: gehen Sie nicht in eine Beratungsstelle der DRV (die kennen nicht ob dieser Beiträge der Experten hier mit KVdR scheins nicht wirklich aus ;-) ...gehen Sie ins nächste Versicherungsamt in Ihrem Wohnortumkreis, die kennen die Antwort - um ob da noch was zu drehen ist (alternativ, fragen Sie Ihre letzte gesetzliche KV, ob da noch was geht). Gruß w. ...als ob KVdR besonders schwierig wäre ;-)
Chrisam 18.06.2012 | 21:49
Das posting klang doch so, als wolle er gern in der PKV bleiben - auchwenn's schwer verständlich ist. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Solange er nicht rumheult, wenn die PKV im Alter unbezahlbar wird...
B´sonam 19.06.2012 | 12:56
Zitat von W*lfgang anzeigen
Nanana W*lfgang, mal nicht pauschal alle A/B-Stellen über einen Kamm scheren ;-) Wenn mein Arbeitsplatz hier aufgrund Ihrer "Abwerbungsversuche" hin zu den Versicherungsämtern wegrationalisiert wird, dann werde ich Sie finden ;-) Grüße B´son --> Und so kompliziert ist die KvdR wirklich nicht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind ist in 2 Minuten "berechnet"....
W*lfgangam 19.06.2012 | 20:54
--> Und so kompliziert ist die KvdR wirklich nicht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind ist in 2 Minuten "berechnet".... Hallo B´son, das lese ich gern (weils ja wirklich nur 'ne pillepalle-Rechnung ist, zur Not Excel angeworfen und fertig ist die 9/10-Rechnung). Nur reden die Experten hier eine andere Sprache 'gehns mal zur KK, wir können das nicht' ... das ist das Erschreckende, vorausschauend mal vielleicht den Rentenantrag 'etwas' zu verschieben, weil 'KVdR macht ja die KK - nur deswegen mein Einwand ...dass Sie es können/beachten, hätte ich B´lind unterschrieben ;-) Gruß w.
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