Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo liebes Team, Danke für die Antwort. Aber wenn ich nicht mitwirke, dann wäre das ja eine Ablehnung, natürlich möchte ich mitwirken, gerne bei Begutachtung und Einreichung von Unterlagen etc. Ob ich die Woche schaffe weiß ich nicht. Könnt ihr mir den zweiten Teil meiner Frage evtl. auch beantworten, wie es mit den Zahlungen weiter geht? LG DanielGuten Tag, Ich erhalte nun seit 13 Jahren volle Erwerbsminderungsrente, immer zeitlich befristet. Grund sind Depressionen und Angstzustände Nach meinem Antrag auf Weitererteilung der Rente würde mir jetzt ein Termin zur Reha Maßnahme anberaumt. Es gab kein weiteren Gutachtertermin, direkt eine Einwöchige Stationäre Reha. Ich habe nun Angst vor der Reha, kann mir jemand Tipps geben wie ich mich verhalten soll? Muss ich an der Reha Teilnehmer,oder gibt es andere Möglichkeiten weiterhin die Rente zu erhalten? Über Infos würde ich mich freuen. LG DanielHallo Daniel, in der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente, d. h. es wird vorrangig versucht, die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme zu verbessern oder wiederherzustellen. Ich kenne zwar nicht die Umstände Ihres Einzelfalles, aber wenn die Erwerbsminderungsrente aufgrund Ihrer Depressionen und Angstzustände geleistet wurde, dann dient die Reha voraussichtlich der Besserung dieser Leiden. Wenn Sie sich allerdings aufgrund Ihrer Angstzustände außer Stande sehen, an der Reha teilzunehmen, sollten Sie das Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Sie müssen nicht an der Reha teilnehmen, die Entscheidung liegt ganz alleine bei Ihnen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo, Ich zitiere Mal aus dem Schreiben. "Neben der Klärung ihres Leistungsvermögens sollen auch Erkenntnisse darüber gewonnen werden ob und ggf mit welchen Maßnahmen wir sie bei einer beruflichen Wiedereingliederung helfen können, sollten die Gegebenheiten für eine Rente nicht gegeben sein." Diese Maßnahme soll eine Woche stationär stattfinden. LG DanielGuten Tag, Ich erhalte nun seit 13 Jahren volle Erwerbsminderungsrente, immer zeitlich befristet. Grund sind Depressionen und Angstzustände Nach meinem Antrag auf Weitererteilung der Rente würde mir jetzt ein Termin zur Reha Maßnahme anberaumt. Es gab kein weiteren Gutachtertermin, direkt eine Einwöchige Stationäre Reha. Ich habe nun Angst vor der Reha, kann mir jemand Tipps geben wie ich mich verhalten soll? Muss ich an der Reha Teilnehmer,oder gibt es andere Möglichkeiten weiterhin die Rente zu erhalten? Über Infos würde ich mich freuen. LG DanielHallo Daniel, was für eine Leistung wurde Ihnen konkret "verordnet"? In der Regel erfolgt keine Bewilligung einer Rehabilitationsleistung ohne vorherigen Antrag, es gilt das Antragsprinzip. Zudem beträgt die Dauer einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation mindestens 3 Wochen, je nach Indikation auch länger. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?13 Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente? Höre ich zum ersten Mal.Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Sie wären eigentlich mit einer Leistungseinschätzung von über 3,aber unter 6 Stunden täglich nur teilweise erwerbsgemindert(halbe EM-Rente) allerdings wird auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt(es gibt momentan keine passende Teilzeitstelle für Sie) und aus diesem Grund erhalten Sie dennoch eine volle EM-Rente.Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
Hallo Daniel, der 'Unterschied' ist, dass eine EM-Rente, die nicht nur aufgrund des Gesundheitszustandes (Anspruch hier dann halbe Rente) sondern auch aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als 'volle' EM-Rente, die sogenannte 'Arbeitsmarktrente', bezahlt wird, IMMER befristet bewilligt wird. Aus Ihrem Bescheid geht das ja so ('Arbeitsmarktrente' erscheint dort aber nicht als Begriff) auch hervor. Dass User 'Björn' hiervon noch nie etwas gehört hat, muss Sie nicht wundern oder irritieren... :-) Klären Sie aber dennoch noch einmal mit Ihrer zuständigen DRV, ob diese Maßnahme, an der Sie teilnehmen sollen, einer 'normalen' Reha entspricht, der kurze Zeitraum (eine Woche) ist tatsächlich ungewöhnlich. Aber letztendlich hilft es Ihnen nicht, hier weitere Vermutungen anzustellen, rufen Sie einfach bei dem Absender des Bewilligungsschreibens an. Alles Gute!Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
13 Jahre nicht zu wissen welche Rente man erhält ist schon krass.Hallo Daniel, der 'Unterschied' ist, dass eine EM-Rente, die nicht nur aufgrund des Gesundheitszustandes (Anspruch hier dann halbe Rente) sondern auch aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als 'volle' EM-Rente, die sogenannte 'Arbeitsmarktrente', bezahlt wird, IMMER befristet bewilligt wird. Aus Ihrem Bescheid geht das ja so ('Arbeitsmarktrente' erscheint dort aber nicht als Begriff) auch hervor. Dass User 'Björn' hiervon noch nie etwas gehört hat, muss Sie nicht wundern oder irritieren... :-) Klären Sie aber dennoch noch einmal mit Ihrer zuständigen DRV, ob diese Maßnahme, an der Sie teilnehmen sollen, einer 'normalen' Reha entspricht, der kurze Zeitraum (eine Woche) ist tatsächlich ungewöhnlich. Aber letztendlich hilft es Ihnen nicht, hier weitere Vermutungen anzustellen, rufen Sie einfach bei dem Absender des Bewilligungsschreibens an. Alles Gute!Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?13 Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente? Höre ich zum ersten Mal.Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Nun, mir war einfach nicht bewusst, dass es da Unterschiede gibt. Aber es ist doch toll, dass man noch was dazu lernt. Und die Mitglieder hier einem so toll weiterhelfen. ;-) LG Daniel13 Jahre nicht zu wissen welche Rente man erhält ist schon krass.Hallo Daniel, der 'Unterschied' ist, dass eine EM-Rente, die nicht nur aufgrund des Gesundheitszustandes (Anspruch hier dann halbe Rente) sondern auch aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als 'volle' EM-Rente, die sogenannte 'Arbeitsmarktrente', bezahlt wird, IMMER befristet bewilligt wird. Aus Ihrem Bescheid geht das ja so ('Arbeitsmarktrente' erscheint dort aber nicht als Begriff) auch hervor. Dass User 'Björn' hiervon noch nie etwas gehört hat, muss Sie nicht wundern oder irritieren... :-) Klären Sie aber dennoch noch einmal mit Ihrer zuständigen DRV, ob diese Maßnahme, an der Sie teilnehmen sollen, einer 'normalen' Reha entspricht, der kurze Zeitraum (eine Woche) ist tatsächlich ungewöhnlich. Aber letztendlich hilft es Ihnen nicht, hier weitere Vermutungen anzustellen, rufen Sie einfach bei dem Absender des Bewilligungsschreibens an. Alles Gute!Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
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