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Erwerbsminderungsrente und Reha

von Daniel21.06.2022 | 14:34
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Ich erhalte nun seit 13 Jahren volle Erwerbsminderungsrente, immer zeitlich befristet. Grund sind Depressionen und Angstzustände Nach meinem Antrag auf Weitererteilung der Rente würde mir jetzt ein Termin zur Reha Maßnahme anberaumt. Es gab kein weiteren Gutachtertermin, direkt eine Einwöchige Stationäre Reha. Ich habe nun Angst vor der Reha, kann mir jemand Tipps geben wie ich mich verhalten soll? Muss ich an der Reha Teilnehmer,oder gibt es andere Möglichkeiten weiterhin die Rente zu erhalten? Über Infos würde ich mich freuen. LG Daniel

17 Antworten

Danielam 21.06.2022 | 14:59
Danke für Ihre Antwort. Die Reha soll bei https://inn-tegrativ.de/ erfolgen. Ich habe mir die Webseite angeschaut und bin nun völlig verunsichert. Für mich klingt das so, als würde hier versucht werden mich in eine Richtung zu drängen, statt eine Untersuchung zu machen, ob ich ggf. mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Das macht mir Angst bzw.. sorgen. Meinen Psychiater werde ich natürlich konsultieren. Eine Frage noch, Renten Ende sollte eigentlich der 01.07. sein, erhalte ich denn noch Zuwendungen während das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist? LG Daniel
Erklärbäram 21.06.2022 | 14:48
Die Reha soll ja wahrscheinlich der medizinischen Einschätzung/Beurteilung dienen, ob weiter die Voraussetzungen für eine EMR gegeben sind. Wenn Sie sagen, dass Sie nicht rehafähig sind, sollten Sie das mit einem Facharzt besprechen, ob der das auch so einschätzt oder ob da gerade zu viele Sorgen bei Ihnen sind und der Arzt denkt, dass Sie eine Reha bewältigen können. Kennen Sie denn Reha-Maßnahmen? Gibt es etwas Konkretes, wovor Sie sich fürchten oder eher dass es was Unbekanntes ist, Sie nicht wissen, was Sie erwartet und Ihnen das Angst macht? Eine Reha kann auch eine Chance sein. In vielerlei Hinsicht. Einwöchige Reha ist allerdings ungewöhnlich... Der Weg zum Facharzt und/oder Psychotherapeuten, der besser einschätzen kann als ein offenes Forum, ob Rehafähigkeit gegeben ist, ist sicherlich der nächste sinnvolle Schritt.
-am 21.06.2022 | 15:12
Hallo Daniel, in der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente, d. h. es wird vorrangig versucht, die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme zu verbessern oder wiederherzustellen. Ich kenne zwar nicht die Umstände Ihres Einzelfalles, aber wenn die Erwerbsminderungsrente aufgrund Ihrer Depressionen und Angstzustände geleistet wurde, dann dient die Reha voraussichtlich der Besserung dieser Leiden. Wenn Sie sich allerdings aufgrund Ihrer Angstzustände außer Stande sehen, an der Reha teilzunehmen, sollten Sie das Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Sie müssen nicht an der Reha teilnehmen, die Entscheidung liegt ganz alleine bei Ihnen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
-am 21.06.2022 | 15:15
Hallo Daniel, was für eine Leistung wurde Ihnen konkret "verordnet"? In der Regel erfolgt keine Bewilligung einer Rehabilitationsleistung ohne vorherigen Antrag, es gilt das Antragsprinzip. Zudem beträgt die Dauer einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation mindestens 3 Wochen, je nach Indikation auch länger. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danielam 21.06.2022 | 15:17
Zitat von - anzeigenausblenden
Guten Tag, Ich erhalte nun seit 13 Jahren volle Erwerbsminderungsrente, immer zeitlich befristet. Grund sind Depressionen und Angstzustände Nach meinem Antrag auf Weitererteilung der Rente würde mir jetzt ein Termin zur Reha Maßnahme anberaumt. Es gab kein weiteren Gutachtertermin, direkt eine Einwöchige Stationäre Reha. Ich habe nun Angst vor der Reha, kann mir jemand Tipps geben wie ich mich verhalten soll? Muss ich an der Reha Teilnehmer,oder gibt es andere Möglichkeiten weiterhin die Rente zu erhalten? Über Infos würde ich mich freuen. LG Daniel
Hallo Daniel, in der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente, d. h. es wird vorrangig versucht, die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Maßnahme zu verbessern oder wiederherzustellen. Ich kenne zwar nicht die Umstände Ihres Einzelfalles, aber wenn die Erwerbsminderungsrente aufgrund Ihrer Depressionen und Angstzustände geleistet wurde, dann dient die Reha voraussichtlich der Besserung dieser Leiden. Wenn Sie sich allerdings aufgrund Ihrer Angstzustände außer Stande sehen, an der Reha teilzunehmen, sollten Sie das Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Sie müssen nicht an der Reha teilnehmen, die Entscheidung liegt ganz alleine bei Ihnen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo liebes Team, Danke für die Antwort. Aber wenn ich nicht mitwirke, dann wäre das ja eine Ablehnung, natürlich möchte ich mitwirken, gerne bei Begutachtung und Einreichung von Unterlagen etc. Ob ich die Woche schaffe weiß ich nicht. Könnt ihr mir den zweiten Teil meiner Frage evtl. auch beantworten, wie es mit den Zahlungen weiter geht? LG Daniel
Danielam 21.06.2022 | 15:23
Zitat von - anzeigenausblenden
Guten Tag, Ich erhalte nun seit 13 Jahren volle Erwerbsminderungsrente, immer zeitlich befristet. Grund sind Depressionen und Angstzustände Nach meinem Antrag auf Weitererteilung der Rente würde mir jetzt ein Termin zur Reha Maßnahme anberaumt. Es gab kein weiteren Gutachtertermin, direkt eine Einwöchige Stationäre Reha. Ich habe nun Angst vor der Reha, kann mir jemand Tipps geben wie ich mich verhalten soll? Muss ich an der Reha Teilnehmer,oder gibt es andere Möglichkeiten weiterhin die Rente zu erhalten? Über Infos würde ich mich freuen. LG Daniel
Hallo Daniel, was für eine Leistung wurde Ihnen konkret "verordnet"? In der Regel erfolgt keine Bewilligung einer Rehabilitationsleistung ohne vorherigen Antrag, es gilt das Antragsprinzip. Zudem beträgt die Dauer einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation mindestens 3 Wochen, je nach Indikation auch länger. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo, Ich zitiere Mal aus dem Schreiben. "Neben der Klärung ihres Leistungsvermögens sollen auch Erkenntnisse darüber gewonnen werden ob und ggf mit welchen Maßnahmen wir sie bei einer beruflichen Wiedereingliederung helfen können, sollten die Gegebenheiten für eine Rente nicht gegeben sein." Diese Maßnahme soll eine Woche stationär stattfinden. LG Daniel
Aloisam 21.06.2022 | 15:32
Zitat von - anzeigenausblenden
In der Regel erfolgt keine Bewilligung einer Rehabilitationsleistung ohne vorherigen Antrag, es gilt das Antragsprinzip. /quote] Beantragt wurde die Verlängerung der EM-Rente, führt dieses nicht zur Gewährung einer Reha? Muss diese noch explizit beantragt werden, wenn die DRV eine Reha vorschalten möchte? Fragesteller, wenn man sich die verlinkte Seite anschaut, sieht es wirklich so aus, als ob Sie dort ausschließlich wieder für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden sollen. Also mit den Ärzten besprechen, ob die Teilnahme realistisch bei Ihrem Gesundheitszustand erscheint.
Bjørnam 21.06.2022 | 15:58
13 Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente? Höre ich zum ersten Mal.
Danielam 21.06.2022 | 16:07
Ja seit 01.07.2009 gab es die Rente. Bisher immer zwischen 2 und 3 Jahren befristet bewilligt bekommen, dazu gab es drei Mal Begutachtungen in der Zeit. Und natürlich jedes Mal zur Beantragen der Weiterbewilligung eine Stellungnahme meines Psychiaters. Man muss dazu Sagen, dass ich jetzt bald auch "erst" 40 werde. LG Daniel
Ichsagmalsoam 21.06.2022 | 16:09
Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Danielam 21.06.2022 | 16:20
13 Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente? Höre ich zum ersten Mal.
Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
Danielam 21.06.2022 | 17:01
Vielen Dank für die vielen Antworten, darüber freue ich mich sehr. Dann muss ich mit meinen Ärzten nochmal sprechen um zu sehen wie deren Einschätzung ist. LG Daniel
Aloisam 21.06.2022 | 16:59
Zitat von Daniel anzeigenausblenden
Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
Sie wären eigentlich mit einer Leistungseinschätzung von über 3,aber unter 6 Stunden täglich nur teilweise erwerbsgemindert(halbe EM-Rente) allerdings wird auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt(es gibt momentan keine passende Teilzeitstelle für Sie) und aus diesem Grund erhalten Sie dennoch eine volle EM-Rente.
EU-Rentneram 21.06.2022 | 16:54
Sie erhalten aufgrund einer teilweisen Erwerbsminderung eine volle EMT, weil der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt. (Arbeitsmarktrente) Zitat: Wenn Sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, obwohl Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind. Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Deswegen erfolgte wohl auch keine Entfristung, wie bei einer regulären vollen EMR üblich nach spätestens 9 Jahren. Und jetzt folgt eben der Versuch Sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, bzw. lotet die Möglichkeiten aus.
Abschlägeam 21.06.2022 | 17:03
Zitat von Daniel anzeigenausblenden
Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
Hallo Daniel, der 'Unterschied' ist, dass eine EM-Rente, die nicht nur aufgrund des Gesundheitszustandes (Anspruch hier dann halbe Rente) sondern auch aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als 'volle' EM-Rente, die sogenannte 'Arbeitsmarktrente', bezahlt wird, IMMER befristet bewilligt wird. Aus Ihrem Bescheid geht das ja so ('Arbeitsmarktrente' erscheint dort aber nicht als Begriff) auch hervor. Dass User 'Björn' hiervon noch nie etwas gehört hat, muss Sie nicht wundern oder irritieren... :-) Klären Sie aber dennoch noch einmal mit Ihrer zuständigen DRV, ob diese Maßnahme, an der Sie teilnehmen sollen, einer 'normalen' Reha entspricht, der kurze Zeitraum (eine Woche) ist tatsächlich ungewöhnlich. Aber letztendlich hilft es Ihnen nicht, hier weitere Vermutungen anzustellen, rufen Sie einfach bei dem Absender des Bewilligungsschreibens an. Alles Gute!
Bjørnam 21.06.2022 | 17:24
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
13 Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente? Höre ich zum ersten Mal.
Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
Hallo Daniel, der 'Unterschied' ist, dass eine EM-Rente, die nicht nur aufgrund des Gesundheitszustandes (Anspruch hier dann halbe Rente) sondern auch aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als 'volle' EM-Rente, die sogenannte 'Arbeitsmarktrente', bezahlt wird, IMMER befristet bewilligt wird. Aus Ihrem Bescheid geht das ja so ('Arbeitsmarktrente' erscheint dort aber nicht als Begriff) auch hervor. Dass User 'Björn' hiervon noch nie etwas gehört hat, muss Sie nicht wundern oder irritieren... :-) Klären Sie aber dennoch noch einmal mit Ihrer zuständigen DRV, ob diese Maßnahme, an der Sie teilnehmen sollen, einer 'normalen' Reha entspricht, der kurze Zeitraum (eine Woche) ist tatsächlich ungewöhnlich. Aber letztendlich hilft es Ihnen nicht, hier weitere Vermutungen anzustellen, rufen Sie einfach bei dem Absender des Bewilligungsschreibens an. Alles Gute!
13 Jahre nicht zu wissen welche Rente man erhält ist schon krass.
Danielam 21.06.2022 | 17:32
Zitat von Bjørn anzeigenausblenden
Kann sich ja nur um eine Arbeitsmarktrente handeln. Diese wird ja nie entfristet.
Ich habe gerade einmal die Bescheide angesehen, dort steht zwar volle Erwerbsminderungsrente, jedoch auch das diese nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht etc. Was für einen Unterschied macht das denn?
Hallo Daniel, der 'Unterschied' ist, dass eine EM-Rente, die nicht nur aufgrund des Gesundheitszustandes (Anspruch hier dann halbe Rente) sondern auch aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als 'volle' EM-Rente, die sogenannte 'Arbeitsmarktrente', bezahlt wird, IMMER befristet bewilligt wird. Aus Ihrem Bescheid geht das ja so ('Arbeitsmarktrente' erscheint dort aber nicht als Begriff) auch hervor. Dass User 'Björn' hiervon noch nie etwas gehört hat, muss Sie nicht wundern oder irritieren... :-) Klären Sie aber dennoch noch einmal mit Ihrer zuständigen DRV, ob diese Maßnahme, an der Sie teilnehmen sollen, einer 'normalen' Reha entspricht, der kurze Zeitraum (eine Woche) ist tatsächlich ungewöhnlich. Aber letztendlich hilft es Ihnen nicht, hier weitere Vermutungen anzustellen, rufen Sie einfach bei dem Absender des Bewilligungsschreibens an. Alles Gute!
13 Jahre nicht zu wissen welche Rente man erhält ist schon krass.
Nun, mir war einfach nicht bewusst, dass es da Unterschiede gibt. Aber es ist doch toll, dass man noch was dazu lernt. Und die Mitglieder hier einem so toll weiterhelfen. ;-) LG Daniel
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