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Erwerbsminderungsrente und Riester

von Kante31.05.2008 | 14:12
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Erhalten Bezieher einer Erwerbsminderungsrente jetzt endlich auch Riester-Zulagen oder kommt das erst nächstes Jahr? Habe nix dazu im Forum gefunden ...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zukünftig können auch Bezieher einer gesetzl. Erwerbsminderungsrente "riesern", wenn sie vor Rentenbeginn zum förderberechtigten Personenkreis gehörten. Das entsprechende Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.

5 Antworten

Frank Morrisam 31.05.2008 | 19:52
Kommt ab 1.7. wenn ich mich nicht irre . Aber ob es schlau ist, als EM-Rentner eine Riesterrente abzuschliessen die man erst ab Eintritt ins Rentenalter bekommt, nur als Leibrente ausgezahlt wird, nur 30% als Einmalbetrag ausgezahlt wird, wo ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort, wo heute niemand genau den monatlichen Rentenbetrag vorhersagen kann , es ungewiss wie hoch in ZUKUNFT die staatliche Förderung ( und ob überhaupt noch ) aussehen wird, eine Rente die VOLL Steuerpflichtig ist , wo ein Teil der angesparten Summe bis zum 80 Lebensjahr nicht ausgezahlt wird und und ... Das Geld ist mit Sicherheit in anderen Form zu einem sicheren und vor allem höherem Ertrag anlegbar , um es mal vorsichtig auszudrücken....!
Frank Morrisam 31.05.2008 | 20:07
Korrektur : die Riesterrente für Erwerbsgeminderte ist bis jetzt nur ein Gesetztesentwurf, ist also noch keine beschlossene Sache. Auch kann man bei Versicherungen noch keine Riesterrente als Erwerbsminderungs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrentner abschließen !
DS 16/8869am 31.05.2008 | 21:50
Ich sehe das ähnlich, glaube aber dass der Gesetzgeber jenen, die bereits vor dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, die Möglichkeit geben will, diesen Vetrag bis ins Alter fortzuführen. Beim Nachlesen bin ich allerdings heftig ins Grübeln gekomen: Da steht doch glatt, dass das nur für Bezieher einer VOLLEN Erwerbsminderungsrente gilt. Die anderen fallen hinten runter? Übrigens: Soll diese Änderung erst 2009 oder schon dieses Jahr wirken? Befürchte, dass die Versicherungen dann ihre "Abgelehnte-Kartei" wieder öffnen und abtelefonieren...
Frank Morrisam 01.06.2008 | 07:26
Ein wichtiger Punkt denke ich, ist auch der konkrete Gesundheitszustand bei Abschluß eines Riestervertrages. Ist jemand so schwer gesundheitlich angeschlagen ( was ja die meisten voll EM-Rentner sein dürften ) würde ich aufgrund der unabsehbaren Entwicklung/ Verschlechterung des Gesundheitszustandes, mir 3 x überlegen ob ich mich an so ein Riesterprodukt binde . ICH z.B. wäre mir bei meinen Erkrankungen nicht so sicher, die Regelaltersgrenze überhaupt zu erreichen....
Schadeam 01.06.2008 | 13:17
"Da steht doch glatt, dass das nur für Bezieher einer VOLLEN Erwerbsminderungsrente gilt. Die anderen fallen hinten runter?" Wieso fallen die anderen hinten runter? Die haben doch bereits heute die Möglichkeit neben der halben Rente versicherungspflichtig zu sein und damit gefördert zu werden (Teilzeitarbeit, Minijob mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit, Krankengeld, ALG, etc)? Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass es sich viele Rentner genau überlegen werden, ob Sie von Ihrer knappen Rente etwas für eine zusätzliche Altersvorsorge abknappsen werden, um Jahre später eine etwas höhere Versorgung im Alter zu haben - so toll sind die Zulagen ja auch nicht.... aber auch das muss, wenn es dann Gesetz ist, jeder für sich entscheiden. Zumindest für EM Rentner, die keine Kinder mehr haben, ist das genau zu überlegen.
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