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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Scheidung

von Armesau23.11.2020 | 14:34
1004 Ansichten
9 Antworten

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Ich beziehe eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente. Bin 43 Jahre alt und habe sehr gut verdient. Daher ist die Rente auch sehr hoch. Wenn ich mich jetzt scheiden lasse- wird dann aufgrund der Teilung der Rentenanwartschaften meine aktuelle Erwerbsminderungsrente, die ich bereits beziehe, niedriger? Meine Frau hat deutlich weniger verdient und ich würde sehr viel mehr Rentenpunkte abgeben, als hinzubekommen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2020 | 17:08

Hallo Armesau,

eine Ehescheidung hat auch bei einer Erwerbsminderungsrente mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils sofortige Auswirkung auf die Rentenhöhe. Nach Ihrer Schilderung also ein Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente zur Folge.

Sollte eine gerichtliche Entscheidung zur Unterhaltszahlung vorliegen, dann kann das Gericht während der Zeit der Unterhaltszahlung die Kürzung der Rente um den Unterhaltsanteil verringern. Nach Wegfall der Unterhaltszahlung wird der Versorgungsausgleich in Form der vollen Kürzung umgesetzt.

8 Antworten

Katinka1971am 23.11.2020 | 14:38
Natürlich wäre es niedriger, wenn sie mehr abgeben müssten, als sie bekommen.
am 23.11.2020 | 14:44
Nach der Scheidung konnte Ihr gewählter Wunschname Realität werden, da Sie die Hälfte Ihrer in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche an Ihre Frau abtreten müssen. Die Entscheidung darüber trifft das Familiengericht.
santanderam 23.11.2020 | 14:39
Ja, so könnte es kommen. Das nennt man Versorgungsausgleich.
santanderam 23.11.2020 | 15:56
Fairerweise sollte man erwähnen dass die Armesau auch die hälfte der Rentenpunkte seiner Ex erhält.
am 23.11.2020 | 16:27
Die aber nach seinen Angaben deutlich weniger verdient hat, was dann wohl eher zu einem Malus in seiner Rente führen wird.
hexe1972am 25.11.2020 | 09:07
Hallo, haben 2006 geheiratet die Scheidung läuft,sind im Juli2020 14 Jahre Verheiratet. Mein Mann hat alleine gearbeitet und ich habe mich um die Erziehung meine Kinder aus der 1. Ehe gekümmert und seit 2008 um unseren gemeinsamen Sohn. Frage:Bis 2014 war er Angestellter und dan war erJuni 2014-2015 Freiberufler da hat er nicht in der Rentenkasse eingezahlt seit 2017 bekommt er VEMR wie wirkt sich das beim Versorgungsausgleich und bei seine Rente aus.
Valzuunam 25.11.2020 | 09:38
Jeder gibt die Hälfte von dem ab, was in der Ehezeit an Rente "verdient" wurde. Sie also die Hälfte der (Entgeltpuntke aus) Kindererziehung- und ferner -berücksichtigungszeiten zwischen 2006 und 2020. Ihre Mann die Hälfte aus der Beschäftigung von 2006-2014, ggf. dem von 2015-2017 war (Krankengeld ? Arbeitslosengeld ?) und -so vorhanden- der Zurechnungszeit von (unklar, eventuell 2017) bist 2020.
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