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Erwerbsminderungsrente und Studium?

von Cassiopeia28.08.2009 | 10:06
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8 Antworten

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Hallo, ich bin aufgrund psychischer Probleme wegen voller Erwerbsminderung berentet.Ausgelöst wurde die Krankheit durch meinen früheren Arbeitsplatz (Mobbing/Burn out). Ich kann in den alten Beruf nicht zurück und möchte nun durch ein Studium einen neuen Weg einschlagen (bin 33). Frage: Geht das? Studieren in Vollzeit und Beziehen von Rente wegen voller ERwerbsminderung? Verdienen tue ich nichts bei dem Studium!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Erwerbsminderungsrente wird durch ein Studium nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

7 Antworten

Suchfunktionam 28.08.2009 | 10:33
Hallo, geben sie oben in dem Feld Suchfunktion einfach mal das Wort Studium ein. Dann finden sie ca. 50 - 60 Einträge zu Ihrer Frage. Diese Sache wurde hier nämlich fast täglich gefragt.
Cassiopeiaam 28.08.2009 | 10:45
Danke! Ich hatte einen zu komplizierten Begriff in die Suchmaschine eingegeben!
Realistam 28.08.2009 | 14:05
Wer studieren kann, ist auch nicht vollständig erwerbsgemindert. Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn die DRV nach Bekanntwerden Ihrer Studiumsaktivitäten eine erneute Überprüfung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit veranlasst. Ein Studium kann sogar viel stressiger sein, als eine leichte Bürotätigkeit. Und Mobbing macht selbst vor Hochschulen und Unversitäten nicht halt!
Stefanam 28.08.2009 | 19:37
Es ist für einen Rentenanspruch nicht erforderlich dass man "vollständig erwerbsgemindert" ist. Es reicht z.b. für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus wenn man bis zu 3 Stunden arbeiten könnte. Studiert ein EM-Rentenbezieher kann er sich je nach Studiengang aussuchen wie lange er studiert. Wenn er es richtig macht, kann er sich richtig Zeit lassen und halt erst in 10 Jahren das schaffen was Leute direkt nachm Abi in 4 Jahren schaffen. Dies bedeutet dass diese Person dann mit 2-3 Stunden Studium täglich auskommt. Im übrigen sei noch darauf hingewiesen, dass z.B. eine Person die betriebunübliche Pausen (z.B. alle 2 Stunden eine Stunde Pause ) benötigt erwerbsgemindert ist aber durchaus studieren kann. Wie sie also sehen lässt sich eine Beschäftigung und ein Studium (aufgrund der freien Zeiteinteilung (insbesondere beim "lernen") nicht miteinander vergleichen. Bitte lassen Sie zukünftig solche Unterstellungen .
Realistam 28.08.2009 | 20:03
Vielleicht sollten Sie erst einmal richtig lesen, bevor Sie mich hier kritisieren: Zitat @Cassiopeia: "Frage: Geht das? Studieren in Vollzeit und.........." Steht da vielleicht etwas von VOLLZEIT, oder habe ich mich verlesen? Schönen Abend noch!
Schadeam 29.08.2009 | 08:26
Es kommt auf den Einzelfall an! So gesehen können Sie Recht haben, aber Realist hat halt auch Recht. Sein Hinweis, dass man da vorsichtig sein soll ist durchaus angebracht, weil zumindest derjenige, der ernsthaft in akzeptabler Zeit studiert, auch leichte Büroarbeiten machen kann....(das zumindest sollte keiner abstreiten). Klar, Ihr Beispiel dürfte auch klar sein (10 Jahre fürs Studium, immer wieder Pausen, etc) - aber Cassiopeia sollte zumindest auch das von Realist beschriebene Szenario bedenken. Wie eingangs gesagt, wird das auf eine Einzelfallentscheidung rauslaufen, wenn die DRV von Studium erfährt....
Stefanam 30.08.2009 | 00:12
Ok ich möchte mich hiermit sehr entschuldigen. Ein Studium in Vollzeit würde natürlich zumindest den Verdacht nahelegen dass ein Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden vorliegt. Da im Rentenbescheid nichts davon steht, dass man den Beginn eines Studiums melden muss, täte wohl jeder gut es nicht zu tun. Eine Rentenentziehung kann nämlich im Normalfall nur für die Zukunft durchgeführt werden.
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