Hallo, ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt bekommen. Zitat: Weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind unter den üblichen Bedingungen mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarkt Lage abhängig ist.
Vor der Rente war ich arbeitslos. Meine Fragen. Kann ich versuchen einen Teilzeitjob zu finden unter 6 Stunden täglich, Wenn ich einen bekomme, habe ich dann Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung? Kann ich die Rentenversicherung bitten mir einen Teilzeitjob zur Verfügung zu stellen. Denn von der vollen Erwerbsminderungsrente kann ich nicht leben. Gruss Tom
29.09.2012, 20:21
von
R.A.
Zitiert von: Tom
Kann ich die Rentenversicherung bitten mir einen Teilzeitjob zur Verfügung zu stellen. Denn von der vollen Erwerbsminderungsrente kann ich nicht leben. Gruss Tom
Ob Sie das können, müssen Sie selbst beurteilen.
Nur wie kommen Sie darauf, dass die Rentenversicherung Arbeitsplätze zur Verfügung stellt?
Für die Job-Suche sind Sie selbst verantwortlich. Gegebenenfalls mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit.
Viel Erfolg!
29.09.2012, 22:39
von
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Zitiert von: Tom
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt bekommen.
Zitat: Weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind unter den üblichen Bedingungen mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarkt Lage abhängig ist.
Kann ich versuchen einen Teilzeitjob zu finden unter 6 Stunden täglich? Wenn ich einen bekomme, habe ich dann Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?
Von der vollen Erwerbsminderungsrente kann ich nicht leben. Kann ich die Rentenversicherung bitten mir einen Teilzeitjob zur Verfügung zu stellen?
Sie können 400 EUR mtl. rentenunschädlich hinzuverdienen. Ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt höher, haben Sie nur noch Anspruch auf die verminderte Rente. Einen Job kann der Rentenversicherungsträger nicht vermitteln. Dazu wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.
Sie können sich natürlich einen Teilzeitjob suchen. Die Rentenversicherung wird Sie dabei nicht unterstützen können. Sobald sie auf einem Teilzeitarbeitsplatz mit einer Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden täglich tatsächlich tätig sind, besteht lediglich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sollten die Einkünfte aus der Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenzen übersteigen, wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur in Höhe der Hälfte oder gar nicht mehr gezahlt.