Hallo Michaela,
sowohl für die Prüfung eines Hinzuverdienstes als auch für die Feststellung einer möglichen Besserung des Gesundheitszustandes ist ein Studium grundsätzlich nicht mitteilungspflichtig.
Sollten Sie jedoch ein Praktikum aufnehmen, empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit eine Mitteilung an die zuständige Rentenversicherung.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung