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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Übergang in die Altersrente

von Tabea19.06.2012 | 15:38
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3 Antworten

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Hallo, ich habe die Frage, ob eine Erwerbsminderungsrente der Höhe nach nahtlos in die Altersrente ab dem 63. Lebensjahr übergeht oder ob ich noch mit Veränderungen in der Höhe der Rente rechnen muss. Fällt diese eventuell höher oder niedriger aus? Dankeschön und Grüße Tabea

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

oder soam 19.06.2012 | 17:00
Eine dauerhafte EM-Rente läuft bis zur Regelaltersgrenze, wo immer die bei Ihnen individuell auch liegen mag. Eine höhere Rente kann als Altersrente nur rauskommen, wenn noch Werte/Punkte eine Rolle spielen, die bislang noch nicht in die Berechnung der Rente eingeflossen sind (z.B. KG oder ALG, welches über den Rentenbeginn hinaus bezogen wurde bzw. sich mit der Rente überschnitten hat). Meist wirken aber Ausgleichsfaktoren wie die Zurechnungszeit, so dass sich der Zahlbetrag als Altersrente nicht mehr erhöht - im Gegenzug spielen im Rahmen des Bestandschutzes evtl. Rechtsänderungen auch keine nachteilige Rolle. Fordern Sie einfach rechtzeitig eine 'Probeberechnung' der Altersrente an - bei der Umwandlung ggf. aufpassen, wenn Sie 'riestern'!
Sozialröchler?am 20.06.2012 | 20:29
Nur eine Regelaltersrente wird im Anschluss von Amts wegen gewährt. Im Regelfall wird die Altersrente als Folgerente nicht höher sein, sondern im Rahmen des Besitzschutzes in gleicher Höhe gezahlt werden. Nur wenn nach dem Leistungsfall außer des Zurechnungszeit weiter rentenrechtliche Zeiten vorliegen, kann es in sehr seltenen Fällen zu einer höheren Rente kommen. Lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten.
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