Eine dauerhafte EM-Rente läuft bis zur Regelaltersgrenze, wo immer die bei Ihnen individuell auch liegen mag.
Eine höhere Rente kann als Altersrente nur rauskommen, wenn noch Werte/Punkte eine Rolle spielen, die bislang noch nicht in die Berechnung der Rente eingeflossen sind (z.B. KG oder ALG, welches über den Rentenbeginn hinaus bezogen wurde bzw. sich mit der Rente überschnitten hat). Meist wirken aber Ausgleichsfaktoren wie die Zurechnungszeit, so dass sich der Zahlbetrag als Altersrente nicht mehr erhöht - im Gegenzug spielen im Rahmen des Bestandschutzes evtl. Rechtsänderungen auch keine nachteilige Rolle.
Fordern Sie einfach rechtzeitig eine 'Probeberechnung' der Altersrente an - bei der Umwandlung ggf. aufpassen, wenn Sie 'riestern'!