Hallo Regina,
sofern Ihre Rente als Dauerrente weitergewährt wurde, ist im Normalfall eine Nachuntersuchung nicht vorgesehen.
Sollte der Rentenversicherungsträger ausnahmsweise trotzdem eine Nachuntersuchung durchführen wollen, reicht es meist zunächst aus, aktuelle ärztliche Befunde an den Rentenversicherungsträger zu senden, bzw. den behandelnden Arzt zu nennen, von dem dann die Unterlagen angefordert werden. Sie werden hierzu aber rechtzeitig angeschrieben, können als beruhigt weg fahren.