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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Urlaub

von regina26.10.2012 | 10:31
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Ich möchte im März 2013 mit dem Bus für 3 Wochen in ein Thermalbad nach Ungarn.Mein Rentenantrag habe ich Anfang März 2011 gemacht,habe dann ab 1.Oktober Rente auf zeit für 1 1/2 bekommen also bis ende März 2012,nach Verlängerungsantrag habe ich Rente auf unbestimmte Dauer erhalten. Jetzt meine Frage,kann es sein das ich schon im März 2013 mit einer Nachprüfung rechnen muss ??,oder erst im Oktober?? da ich niemanden habe der meinen Briefkasten leert,mache ich mir schon Sorgen ,ob ich überhaupt im März fahren kann,oder ist es besser ich teile das der drv-bund tel. mit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regina,

sofern Ihre Rente als Dauerrente weitergewährt wurde, ist im Normalfall eine Nachuntersuchung nicht vorgesehen.

Sollte der Rentenversicherungsträger ausnahmsweise trotzdem eine Nachuntersuchung durchführen wollen, reicht es meist zunächst aus, aktuelle ärztliche Befunde an den Rentenversicherungsträger zu senden, bzw. den behandelnden Arzt zu nennen, von dem dann die Unterlagen angefordert werden. Sie werden hierzu aber rechtzeitig angeschrieben, können als beruhigt weg fahren.

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5 Antworten

B-Statteram 26.10.2012 | 11:05
Wer soll Ihnen denn Auskunft geben wann eine Nachprüfung erfolgt ? Fahren Sie in Ihr Bad und machen Sie sich keine Sorgen wg. einer Nachprüfung.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 26.10.2012 | 11:13
Wenn Sie seit März 2012 Ihre Rente auf unbestimmte Zeit bewilligt bekamen, müssen Sie keinesfalls nach 12 Monaten mit einer Nachuntersuchung rechnen. Regelmäßig erfolgt die weitere Prüfung nach 2-3 Jahren, außer die Rente wird unbefristet bis Beginn der Regelaltersrente gezahlt.
Klaus-Peteram 26.10.2012 | 12:15
Wenn Sie bei der DRV Bund, Berlin geführt werden und eine unbefristete EM-Rente erhalten müssen Sie davon ausgehen, das diese Überprüfungen regelmäßig und immer im 2 Jahresryhtmus durchgeführt werden. Also Rentenbescheid für die unbefr. Rente war im März 2012, das heisst erste Überprüfung erfolgt dann auf den Tag genau 2 Jahre später am xx.03.2014 ! Der Ausgangspunkt für die Überprüfung ist also nicht derr Zeitraum einer früheren Befristung ihrer Rente, sondern nur das Datum des Rentenbescheides wo man ihnen die unbefristete Rente zuerkannt hat ! Ausnahmen bestätigen diese Regel wie immer. Also nächstes Jahr im März 2013 passiert da gar nix und Sie können schon mal beruhigt in den Urlaub fahren. Für März 2014 würde ich dann aber an ihrer Stelle allerdings keinen Urlaub planen. Da bekommen Sie dann Psot von der DRV Berlin. Wetten ?
Reginaam 26.10.2012 | 17:34
Hallo Klaus-Peter Vielen Dank für deine genaue Ausführung,ich werde dann beruhigt,meine Thermalreise buchen ,kommt ja nur meiner Gesundheit zugute wenn man nicht dauernd diese sache im Hinterkopf haben muss. Eine frage habe ich noch,gibt es eigentlich noch die unbefristete erwerbsminderungsrente,man liest eigentlich immer nur von unbestimmter dauer?
Klaus-Peteram 26.10.2012 | 18:03
" gibt es eigentlich noch die unbefristete erwerbsminderungsrente,man liest eigentlich immer nur von unbestimmter dauer? " Das ist ein und dasselbe. In der Umgangssprache bezeichnet man die nicht mehr befristete EM-Rente eben als unbefristete Rente und/oder als Rente auf Dauer. Wobei es eben auch für diese Rente ein Enddatum gibt. Spätestens beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente dann in die Altersrente umgewandelt. Eine frühere Umwandlung ist natürlich auch möglich, z.b. bei Vorliegen einer Schwerbehinderung. Die Aberkennung einer unbefr. Rente ist zwar theoretisch möglich, aber in der Praxis sehr selten. Aber jeder ist trotzdem gut beraten so früh wie möglich die Umwandlung in die Altersrente zu beantragen. Nur dann ist man auf der 100% sicheren Seite... Grundsätzlich ist aber diese routinemäßige Überprüfung in der Form wie es nur die DRV Berlin durchführt absolut kein Grund besorgt zu sein. Außerdem gibt es auch keine rechtliche Frist in der der Fragebogen auszufüllen wäre. Das dies natürlich zeitnah gechehen sollte, liegt ja auch im eigenen Interesse des EM-Rentners. Aber nur weil z.b. jemand 2 oder 3 Wochen in Urlaub ist und darum den Bogen - noch - nicht ausfüllen und an die RV zurücksenden konnte wird es sicher keine negativen Konsequenzen geben. Die DRV wird dann erst einmal nachfragen und die Rücksenbdung des Fragebogens anmahnen, bevor dann mal weitere Schritte seitens der DRV unternommen werden.
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