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erwerbsminderungsrente und urlaubsanspruch

von monika19.03.2010 | 10:35
2193 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten tag, leider muss ich mich wieder an sie wenden. ich habe befristete erwerbsminderungsrente genehmigt ab 1.12.09. aus dem jahr 2008 habe ich 10 tag resturlaub, aus 2009 , 20 tage tariflichen urlaub. die firma teilt mir mit, dass sie mir den urlaub aus 2009 erst nach ende der befristeten rente auszahlen kann. was stimmt denn nun ? wer kann mir sagen, was mit meinen überstunden ist ? sorry, dass ich etwas durcheinander schreibe, aber ich bin sehr erbost über das verhalten, da ich 16 jahre in dem laden war. gruß an alle leserinnen und leser monika

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Monika,

es handelt sich eher um ein arbeitsrechtliches Problem, was in unserem Forum nicht erörtert werden kann.

Aus Sicht der Rentenversicherung wäre eine Auszahlung des Urlaubsanspruches oder der Überstunden unproblematisch, da dies aus dem Zeitraum vor dem Rentenbeginn stammt, also keinen Hinzuverdienst darstellt.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn ich mich auch zur arbeitsrechtlichen Frage, wann ein bestehender Urlaubsanspruch abgegolten werden muss/kann, nicht äussern kann, erlauben Sie mir eine Anmerkung zum Beitrag des Experten vom 19.03.: Besteht das Beschäftigungsverhältnis während des Rentenbezugs weiter - und das scheint hier der Fall zu sein- stellt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z.B. eine Urlaubsabgeltung) ein auf die Erwerbsminderungsrente anzurechnendes Einkommen dar, das in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird, zu berücksichtigen ist. Eine Urlaubsabgeltung kann also dazu führen, dass - je nach Höhe des Auszahlungsbetrages und der individuellen Hinzuverdienstgrenze - im Monat der Auszahlung der Rentenzahlbetrag niedriger ausfällt oder die Rente sogar in voller Höhe ruht.

4 Antworten

Falsches Forumam 19.03.2010 | 10:43
Hallo Monika, dies sind ausschliesslich Fragen zum Arbeitsrecht.Das klären sie bitte mit dem Betriebsrat,oder einem Fachmann für Arbeitsrecht.
Ernst Grossmeieram 19.03.2010 | 11:16
Entscheidend ist, was in dem Fall der Tarifvertrag und/oder ihr persönlicher Arbeitsvertrag vorsieht. Wobei solche - extrem seltenen Konstellationen - meist nicht im Arbeitsvertrag vermerkt sind.. Bei kleineren Firmen schon mal gar nicht. Wenn Sie einen Betriebsrat in ihrer Firma haben, sollte dieser ihnen dies - eigentlich -sagen können. Wenn ihr Arbeitsverhältnis auch während der Befristung der EM-Rente bestehen bleibt, halte ich die Auffassung ihres Arbeitgebers grundsätzlich für korrekt. Würde er ihnen jetzt schon ihren Urlaub und ihre Überstunden abgelten, wäre dies eine rein freiwillige Leistung und ein Entgegenkommen seinerseits. Aber warum sollte er dies tun ? Erst bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ( Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch Sie ) müsste dann zwangsläufig eine Lösung gefunden werden. Und hier ist die Rechtssprechung mittlerweile und Gott sei Dank seit einigen Jahren ( Urteil europäischer Gerichtshof ) ganz eindeutig, das ihre Überstunden und ihr wegen Krankheit, Berentung etc. nicht genommener Urlaub dann auszuzahlen ist ! An ihrer Stelle wäre ich auch vorsichtig ihren Arbeitgeber jetzt weiter mit dieser Problematik zu " nerven ". Im schlimmsten aller Fälle könnte er sich dann genötigt sehen ihnen zu kündigen und sich damit von ihnen zu trennen. Dies würde ihm - in Anbetracht der Umstände wie EM-Rente, lange Fehlzeiten, schlechte Zukunftsprognose etc. ohne Probleme möglich sein ! Gerade von EM-Rentnern trennt man sich dann ganz gerne seitens des Arbeitgebers, weil ja auch in der Zukunft meist nicht zu erwarten ist, das der Arbeitnehmer jemals wieder seine alte Leistung erreichen wird... So eine Kündigung würde auch vor dem Sozialgericht mit ganz großer Wahrscheinlichkeit Bestand haben. Insofern würde ich - derzeit und bis auf weiteres - die Sache auf sich beruhen lassen und dann erst am " Schluß " der Berentung oder im Falle einer Kündigung abrechnen.
monikaam 22.03.2010 | 08:09
vielen dank für die ausführliche nachricht. wir sind keine kleine firma. es handelt sich um 600 angestellte. tarifvertrag bzw. tvöd sagt, dass man auszahlen kann durch rückrechnung. wenn ich ihren ausführungen folge, dann würde dies bedeuten, dass ich in 9 jahren, wenn ich altersrente beziehe, die 30 tage urlaub ausbezahlt bekomme ? wieso denken sie, dass ich meinen arbeitgeber nerve ? es geht hier lediglich um klärung der derzeitigen situation. eine kündigung einer mitarbeiterin, die 16 jahre in der firma ist, wird man nicht so schnell vollziehen - aber das ist hier wirklich nicht das thema. hier möchte ich gerne informationen sammeln, um eine korrekte entscheidung treffen zu können. in diesem sinne - einen guten start in die woche monika
Heinericham 22.03.2010 | 11:54
Sie haben geschrieben "dass man auszahlen kann durch rückrechnung". Das bedeutet es ist eine freie Entscheidung des Arbeitgebers, ob er dies jetzt freiwillig macht oder erst wenn das Arbeitsverhältnis endgültig beendet wird machen muss.
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