Hallo Leo,
zunächst einmal ist die Aufnahme eines Nebenjobs Ihrem Rentenversicherungsträger zeitnah mitzuteilen.
Die Ausübung des von Ihnen angegebenen Nebenjobs würde innerhalb der zeitlich und finanziell zulässigen Grenzen liegen und sich grundsätzlich nicht negativ auf die Erwerbsminderungsrente auswirken.
Eine mögliche Überprüfung, ob weiterhin noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt, kann trotzdem erfolgen. Dies entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall.