Um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Als versicherungsrechtliche Voraussetzung müssen ff. Voraussetzungen erfüllt sein:
a.) Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (60 Kalendermonate Beitragszeiten) muss vorliegen.
b.) In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.
Aufgrund Ihrer zurückgelegten Beitragszeiten ist die allgemeine Wartezeit erfüllt. Sie erfüllen jedoch aufgrund der Entrichtung von Beiträgen zur LAK nicht die
die o.a. Voraussetzung zu b.). Zu den Pflichtbeiträgen i.S. des SGB VI zählen die Beiträge zur LAK nicht, so dass diese versicherungsrechtliche Voraussetzung nicht vorliegt.