Ich würde gerne wissen, inwiefern man bei voller Erwerbsminderungsrente noch in Urlaub fahren darf. Die Arbeitsfähigkeit liegt ja unter drei Stunden, aber wie wird Urlaub gerechnet- wird er als für die Gesundung förderlich angesehen und von der BfA unterstützt oder gilt eher wer nicht arbeiten kann, darf/kann auch nicht in Urlaub gehen? Was passiert, wenn der Urlaub den Zustand verschlechtert, wird dann die Rente entzogen? Gibt es wie im normalen Leben eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die einem zugestanden werden? Muss, wer in Urlaub geht, dieses vorher mit der Bfa absprechen?
Die Frage hat in der Tat Seltenheitswert...
Grundsätzlich, d.h. bei einem festgestellten Restleistungsvermögen von dauerhaft unter drei Stunden täglich, bleibt die von Ihnen gestellte Frage ohne Relevanz.
An Bedeutung gewinnt diese - rein theoret. - nur in den Fällen, in denen Rente wegen voller EM wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt (in Deutschland) gewährt wurde und ein längerer Urlaub im Ausland geplant ist.
Ob Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten kann hier niemand im Forum beurteilen.
Natürlich gibt es Fälle in denen sich nach Bescheidserteilung eine Besserung des Restleistungsvermögens einstellt. Liegt dann volle/teilweise EM nicht mehr vor, wird man dahingehend den bereits erteilten Bescheid überprüfen.
MfG
Tatsächlich handelt es sich hier um eine interessante Frage.
Bei einer Erwerbsminderungsrente wird Ihre Arbeitsfähigkeit und nicht Urlaubsfähigkeit beurteilt. Welche Pflichten Sie als Erwerbsminderungsrenter haben stehen im Rentenbescheid. Finden Sie dort einen Passus, der was über Urlaub regelt? Ich glaube nicht.
Wenn Sie gerade nicht im Urlaub am Bungeejumping teilnehmen oder bei Camel Trophy teilnehmen, wird der medizinische Dienst, sofern die es überhaupt mitbekommen, nichts dagegen haben.