Hallo Sonne AC,
zusätzlich zur Prüfung der medizinischen Voraussetzung (siehe Antwort =/=) ist bei Arbeitsmarktrenten stets auch die Arbeitsmarktlage zu prüfen. Diese Renten werden daher immer auf maximal 3 Jahre befristet bzw. maximal um 3 Jahre verlängert. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist allerdings vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden. Eine Prognose hinsichtlich der zukünftigen Bewertung des Teilzeitarbeitsmarktes ist daher derzeit schwer.