Hallo Steffi,
ausgehend davon, dass die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund eines neuen Leistungsfalles und Rentenbeginns (unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage) erfolgt, beginnt insoweit auch die maximale Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren ab diesem neuen Rentenbeginn.
Darüber hinaus kann die, nur aus medizinischen Gründen bewilligte Erwerbsminderungsrente auf Zeit, nicht verlängert werden - wäre dann also ggf. unbefristet zu zahlen.