Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Verlängerung

von Steffi14.04.2012 | 07:14
2666 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo von 2006-2008 habe ich eine halbe em-rente bekommen. von 2008-2010 eine volle em-rente bekommen. von 2010-2012 eine volle em-rente bekommen. keine arbeitsmarkrente. demnächst liegt eine weitere verlängerung der em-rente an. meine frage: zählen die 2 jahre halbe rente auch zu dieser 9 jahren frist dazu? nach den 9 jahren em- rente wird doch entweder die rente abgelehnt oder unbefristet verlängert? 2. frage: oder kann man die volle em-rente auch weiterhin befristet zugesprochen bekommen! das wäre für mich interessant, weil ich dann meinen arbeitsplatz (stadt) behalten könnte, bitte nur fachlich hilfreiche antworten! besten dank steffi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi,

ausgehend davon, dass die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund eines neuen Leistungsfalles und Rentenbeginns (unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage) erfolgt, beginnt insoweit auch die maximale Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren ab diesem neuen Rentenbeginn.

Darüber hinaus kann die, nur aus medizinischen Gründen bewilligte Erwerbsminderungsrente auf Zeit, nicht verlängert werden - wäre dann also ggf. unbefristet zu zahlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-_-am 14.04.2012 | 19:23
Zitat von Steffi anzeigenausblenden
Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Der Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bestimmt sich in diesem Fall in Abhängigkeit vom Eintritt des Leistungsfalles und dem Zeitpunkt der Antragstellung nach § 99 (i. V. m. § 101) SGB 6, da ein anderer Leistungsfall eingetreten ist. § 102 Abs. 2 S. 3 SGB 6 ist insoweit für die volle EM-Rente noch nicht anwendbar. Die Gewährung einer Dauerrente wegen voller EM ist bei einem Antrag auf Weiterzahlung nie ausgeschlossen wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Über den Zeitraum von 9 Jahren hinaus kann die volle EM-Rente auf Zeit jedoch nicht befristet werden. Es würde dann eine Dauerrente gewährt.
Steffiam 15.04.2012 | 19:07
Der Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bestimmt sich in diesem Fall in Abhängigkeit vom Eintritt des Leistungsfalles und dem Zeitpunkt der Antragstellung nach § 99 (i. V. m. § 101) SGB 6, da ein anderer Leistungsfall eingetreten ist. § 102 Abs. 2 S. 3 SGB 6 ist insoweit für die volle EM-Rente noch nicht anwendbar. hallo und danke für die antwort! bedeutet diese aussage jetzt, dass die 2 jahre halbe rente von 2006-2008, nicht zu der 9 jahres frist zählt, und dann die rente unbefristet gezahlt oder abgelehnt wird?? danke steffi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026