Hallo!
Ich erhalte von der Krankenkasse bis max Ende September 2023 Krankengeld, danach habe ich 78 Wochen Krankengeld erhalten. Die Krankenkasse hatte von mir verlangt einen Antrag auf Reha zu stellen. Aufgrund meines schlechten Gesundheitszustandes hat die Rehaeinrichtung eine Aufnahme abgelehnt und die DRV den Bewilligungsbscheid zurückgezogen. Ich möchte unbedingt versuchen, ob ich doch noch arbeiten kann (was aktuell nicht möglich ist, da ich chronisch erkrankt bin): kann mich die Krankenkasse zwingen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wie kann ich das vermeiden.
Ich erhalte von der Krankenkasse bis max Ende September 2023 Krankengeld, danach habe ich 78 Wochen Krankengeld erhalten. Die Krankenkasse hatte von mir verlangt einen Antrag auf Reha zu stellen. Aufgrund meines schlechten Gesundheitszustandes hat die Rehaeinrichtung eine Aufnahme abgelehnt und die DRV den Bewilligungsbscheid zurückgezogen. Ich möchte unbedingt versuchen, ob ich doch noch arbeiten kann (was aktuell nicht möglich ist, da ich chronisch erkrankt bin): kann mich die Krankenkasse zwingen einen Antrag auf
Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wie kann ich das vermeiden.
Tippfehler -
Bis Ende September 2022
Tippfehler: Krankengeld bis September 2022
Auch, wenn das Leben und die DRV kein Wunschkonzert sind: was wäre denn Ihre Idee/Ihr Wunsch, wie Sie auf dem Weg zur Genesung unterstützt werden können? Eine EMR wird ja immer erst befristet bewilligt. Eine Rückkehr ins Berufsleben ist also nach gesundheitlicher Stabilisierung möglich.
Wurde bereits alles an Therapie-Möglichkeiten ausgeschöpft?
Ich bin seit Geburt herzkrank und bin seither in ärztlicher Behandlung. Leider hat sich letztes Jahr die Symptomatik verschlechtert
"kann mich die Krankenkasse zwingen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen."
Nicht direkt. Sollte die DRV aber nun den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten wollen und Sie stimmen dem nicht zu, kann die Krankenkasse Ihnen das Krankengeld streichen. Das können sich die wenigsten leisten.
"Wie kann ich das vermeiden."
Kurz gesagt: In dem Sie arbeiten gehen. Ob das bei Ihnen überhaupt nochmal möglich sein wird (chronische Krankheiten werden nun mal eher schlechter als besser), müssen Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Vielleicht wäre ein Wechsel auf einen leichteren Arbeitsplatz (z.B. weniger Stress, ...) eine Möglichkeit.
Ich schließe mich an: was wäre Ihr Anliegen?
Wenn Sie auf dem allgem. Arbeitsmarkt zurzeit keine 3 Stunden pro Tag erwerbsmäßig tätig sein können, sieht das System nun einmal die EMR zur finanziellen Sicherung vor. Was würde Ihnen denn vorschweben, wer für Ihre finanzielle Sicherung aufkommen soll?
Ob eine LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) infrage kommt, muss medizinisch entschieden werden. Dann muss aber auch ein Restleistungsvermögen vorhanden sein.
Wenn Reha nicht möglich, dann muss ein Gutachten durch die DRV angestoßen werden. So oder so muss das Leistungsvermögen beurteilt werden und danach eben über LTA (Reha vor Rente) oder EMR entschieden werden.
Hallo Emil,
die Krankenkasse hat offensichtlich Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und die Rentenversicherung ist gesetzlich gehalten zu prüfen, ob und in welchem Maße ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist und demzufolge ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Mit Zustimmung der Krankenkasse könnten Sie der Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag widersprechen.
Es ist auch Uhr gutes Recht gegen eine abgelehnte Reha Widerspruch einzulegen. Dieses Recht kann die Krankenkasse nicht einschränken.