Hallo Pixelelfe,
Rentenrecht und Arbeitsrecht sind eben zweierlei Schuhe. Im öffentlichen Dienst ist es womöglich so geregelt, dass das Arbeitsverhältnis bei Rente auf unbestimmte Dauer endet.
Das Problem ist dann halt, wie komme ich wieder "rein". Das geht wohl nur auf freiwilliger Basis mit dem Arbeitgeber, dieser ist aber wiederum an die bestehenden Richtlinien gebunden. Selbst eine Zusage, dass Sie wieder eingestellt werden ist eigentlich rechtlich nicht bindend.
Ein Arbeitsverhältnis im nichtöffentlichen Dienst, kann sogar aus wichtigem Grunde außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn man seine letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vertragsgemäß erfüllen kann.
Sie könnten allerdings eines machen, nämlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie sofort wieder arbeiten und Sie nur eine Teilrente beziehen, bzw. dass die Rentenzahlung voll eingestellt wird (abhängig vom Hinzuverdienst).
Ob Ihnen noch eine Anschlussheilbehandlung gewährt wird ist schon wahrscheinlich, aber bei einer Wiedereingliederung gelten andere Bedingungen.
Die "normalen Ärzte" kennen sich nicht aus, was EM-Renten betrifft. Es kommt natürlich auch darauf an, ob sich Ihr Gesundheitszustand soweit verbessern lässt, dass Sie Ihren bisherigen Arbeitsplatz wieder voll ausfüllen können.
Zum letzten Absatz Ihrer Frage, kann man eigentlich nur sagen, dass die Rente bestehen bleiben kann und die Zahlung wieder auflebt. Zu diesem Punkt wird ein Experte nochmal Stellung nehmen.
Empfehlung: Lassen Sie sich über die Möglichkeiten, die für Sie bestehen von Ihrem Personalchef einfach mal aufklären, nach dem Motto: "Was wäre, wenn". Er müsste ja den Tarifvertrag genau kennen und wird Ihnen sicherlich weiterhelfen, wo er nur kann.
Was geschieht/geschehen kann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, wird Ihnen sicherlich ein Experte weitere Informationen geben.
Alles Gute.