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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente vs. Schwerbehindertenrente

von H.-P.28.04.2015 | 17:38
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5 Antworten

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Ist die Zahlung der vollen EMR dem Rentenbeginn für Schwerbeschädigte mit 60+9 Monaten gleichzustellen? Hierbei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter in einen Pensionsplan in dem unter einem Punkt des Versorgungsfalls nur folgendes steht: "Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf das Versorgungsguthaben als Invalidenleistung, wenn das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der festen Altersgrenze endet und von da an unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird." Besteht Anspruch auf Auszahlung von Versorgungsguthaben bei Rentenbeginn auch für Schwerbeschädigte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo H.-P.,

also ich kann Ihnen auch nur raten, mit dem Ansprechpartner in Ihrem Betrieb bzgl. der betrieblichen Altersorsorgung zu genannten Punkten Rücksprache zu halten.

Die Formulierung ist schon sehr ungenau und sollte vorab im Betrieb geklärt werden.

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4 Antworten

W*lfgangam 28.04.2015 | 18:55
Hallo H.-P., was ist denn eine "feste" Altersgrenze? Sehr schwammige Formulierung - ob die gerichtsfest ist? Könnte die Regelaltersgrenze gemeint sein, könnte aber auch jede vorgezogene Altersgrenze sein - die genauso 'fest' ist/gesetzlich abgesichert, abhängig von der Rentenart, dem Jahrgang und ggf. zusätzlichen Vertrauensschutzregelungen. Erste Anhaltspunkte kann nur eine Nachfrage beim Betriebsrentenzahler liefern, ggf. ist eine Satzung/AGB verfügbar. Gruß w. ...schon der Begriff 'Invalidenleistung' (wird die noch in Reichsmark ausgezahlt? ;-)) ist in der heutigen Zeit aus Sicht Barrierefreiheit/Antidiskriminierung - ich sag mal nur 'merkwürdig'.
H.-P.am 29.04.2015 | 17:04
Danke an von W*lfgang & Experte/in ! Ergänzend nochmal ein Auszug aus dem Pensionsplan zum o.g. Versorgungsfall: Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf das Versorgungsguthaben,  als Altersleistung, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 67. Lebensjahres (feste Altersgrenze) endet, oder  als vorzeitige Altersleistung auf Antrag, wenn das ArbeitsverhÀltnis mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet, oder  als Invalidenleistung, wenn das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der festen Altersgrenze endet und von da an unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird. Mit Beendigung aus dem Arbeitsverhältniss habe ich eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben. Auf Grund meines Austritts wurde die auf Alter 65 zugesagte Garantierente gekürzt. Prinzipiell geht es mir darum, ob ich mit Beginn der Schwerbehindertenrente(60+9) bereits Anspruch auf Auszahlung der unverfallbaren Garantierente erhalte.
W*lfgangam 29.04.2015 | 20:07
Hallo H.-P., _unverfallbare Garantierente_ ist ja nun wieder was anderes, als die oben dargestellte Altersleistung (ab 67) / vorzeitige Altersleistung (ab 62) / Invalidenleistung (bei voller EM). >Auf Grund meines Austritts wurde die auf Alter 65 zugesagte Garantierente gekürzt. Also doch nicht 67 - vielleicht gilt das dann auch bezogen auf 60+xx statt 62? Da können wir hier noch so viel deuteln und doch leider keine zutreffende Antwort geben. Der 'Gang' zum Versorgungsträger bleibt Ihnen nicht erspart ...die haben bestimmt auch eine E-Mail-Kontaktadresse. Gruß w.
H.-P.am 30.04.2015 | 17:09
@W*lfgang Danke für ihre Info! Wenn es mit der Rente soweit ist, werde ich den Versorgungsanbieter zu gegebener Zeit kontaktieren.
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