Hallo Yvonne,
liegt Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 6 Stunden täglich, sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt. Unerheblich ist dabei, ob Sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen.
Das erzielt Entgelt ist der Hinzuverdienstgrenze gegenüber zu stellen.