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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente während der Berufsausbildung

von Jenny22.02.2021 | 11:22
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9 Antworten

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Ich bin während meiner Berufsausbildung schon erwerbsgemindert. Wie berechnet sich diese Rente, wenn nur knapp 2 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenny,

die Rente würde sich aus den Entgeltpunkten für Versicherungszeiten bis zum Eintritt der [Erwerbsminderung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html und den [Entgeltpunkten:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/entgeltpunkte-basis-fuer-die-rentenberechnung.html für die sog. Zurechnungszeit errechnen.

Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsminderung und endet bei Beginn der Rente im Jahr 2020 mit einem Lebensalter von 65 Jahren und 9 Monate (Rentenbeginn 2021: 65 Jahre und 10 Monate). Diese Zeit wird mit einem Durchschnittswert des bisherigen Versicherungslebens bewertet. Für dieses Versicherungsleben wird grundsätzlich die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zugrunde gelegt. Dabei ist es möglich, dass Zeiten der Berufsausbildung unter Umständen höher bewertet werden. Dies ist jedoch noch von anderen Faktoren abhängig.

Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Answeram 22.02.2021 | 13:38
Da wirst du nichts bekommen.... Nicht genug eingezahlt das wird ein Fall für das Sozialamt.....
Lolam 22.02.2021 | 14:30
Genau anders, Auszubildende können unter Umständen sogar „Glück“ haben und eine weit weit überdurchschnittliche EM Rente zu erhalten.
Tommiam 22.02.2021 | 16:13
Die Frage ist, ob hier auch die 60/36 Monatsregel gilt? Denn wenn es ab 17 zählt aber man erst 19 z. B. ist, dann hat man noch keine 36 Monate zusammen...
Ihr Wunschnameam 22.02.2021 | 16:16
§ 53 Abs. 2,3 SGB VI
Dropsam 22.02.2021 | 17:01
Nein, gilt nicht. 12 Monate reichen schon, bzw. ein Beitrag, wenn die Erwerbsminderung durch die Berufstätigkeit selbst oder einem Arbeitsunfall geschuldet ist. So habe ich das zumindest im Hinterkopf.
KSCam 22.02.2021 | 17:15
Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind reichen im Zweifel 12 Monate Beitragszeit und die Rente wird so bewertet als ob Sie bis 65+10 gearbeitet hätten. Da niedrige Lehrlingsbeiträge hochbewertet werden, kann da wirklich eine vernünftige Rente rauskommen....vielleicht rechnen @W*lfgang, johnny und Co da noch etwas aus, ich bin da zu faul.....wichtig wäre noch mit welchem Alter Sie begonnen haben zu arbeiten und ob es außer der kurzen Lehrzeit vorher noch andere Zeiten gab..... Die volle EM wäre zu prüfen, bzw. ob dies durch berufliche Maßnahmen vermieden werden kann. Stellen Sie im Zweifel den Antrag!
W°lfgangam 22.02.2021 | 20:08
Hmm ...es gibt hier (zunächst) keine (anderen) Faktoren, als die hier nachgefragten: Heißt zunächst: - 'kaputt'/EM in der Berufsausbildung - diese mit üblicherweise 15/16/17 Jahren begonnen = Durchschnittswert bis zum EM-Rentenbeginn damit hochgerechnet, ergibt eine ausgezahlte Rente (KV/PV schon angezogen) von rd. 1300 € Da die Anfrage "Ich bin während meiner Berufsausbildung schon erwerbsgemindert." offen lässt, wie alt @Jenny ist, ob nicht bereits weitere/rentenrechtliche Jahre nach 17 bis zum Beginn der Berufsausbildung vergangen sind, ist die @Experten-Aussage grundsätzlich richtig: "Dabei ist es möglich, dass Zeiten der Berufsausbildung unter Umständen höher bewertet werden. _Dies ist jedoch noch von anderen Faktoren abhängig_." !! Ergo, konkretes Ergebnis nur im Rahmen einer Beratung vor Ort anhand der verifizierbaren Versicherungsdaten möglich und hier nicht im Rahmen einer Best-Off-Spekulation. Gruß w.
Anti-Wolleam 22.02.2021 | 21:15
Ob der Experte auf Deine unmaßgebliche Bestätigung seiner Aussage Wert legt, sei mal dahingestellt.
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