Hallo Jenny,
die Rente würde sich aus den Entgeltpunkten für Versicherungszeiten bis zum Eintritt der [Erwerbsminderung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html und den [Entgeltpunkten:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/entgeltpunkte-basis-fuer-die-rentenberechnung.html für die sog. Zurechnungszeit errechnen.
Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsminderung und endet bei Beginn der Rente im Jahr 2020 mit einem Lebensalter von 65 Jahren und 9 Monate (Rentenbeginn 2021: 65 Jahre und 10 Monate). Diese Zeit wird mit einem Durchschnittswert des bisherigen Versicherungslebens bewertet. Für dieses Versicherungsleben wird grundsätzlich die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zugrunde gelegt. Dabei ist es möglich, dass Zeiten der Berufsausbildung unter Umständen höher bewertet werden. Dies ist jedoch noch von anderen Faktoren abhängig.
Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung