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erwerbsminderungsrente - WANN beantragen? (+weitere fragen)

von anne06.11.2008 | 14:46
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7 Antworten

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schönen guten tag! ich bin seit 8 monaten krank geschrieben wegen einer chronischen genetischen krankheit. es besteht keine aussicht auf besserung, d.h ich werde wohl auch nicht mehr in den beruf der physiotherapeutin zurückkehren. trotzdem hat meine chefin mir NOCH nicht gekündigt - ich beziehe also weiter krankengeld. da ich nicht länger als zwei stunden schmerzfrei sitzen oder stehen kann (neben diversen anderen wehwechen und einschränkungen), dürfte es auch eng werden mit einer umschulung. langsam drängen sich fragen auf wie: erwerbsminderungsrente beantragen? WANN? sprich: sollte ich den zustand des angestellt-seins = krankengeldzahlungen so lange wir möglich ausdehnen? ist der ungekündigte zustand rechtlich vertretbar? kann mir die krankenkasse die zahlungen vor ablauf der 72 monate stoppen? die EMR betrüge ca 580 euro, davon kann man nicht leben. was käme ZUR erwerbsminderungsrente? hartz IV? alg II? wer müsste da MIT für mich aufkommen? meine eltern (ich bin 33)? mein partner (zusammenwohnend)? fragen über fragen... ich hoffe, das hat jetzt nicht den rahmen der online-beratung gesprengt. ich danke ihnen herzlich für ihre zeit und ihre mühen anne

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.11.2008 | 08:25

Ihre Frage wurde bereits umfassend erörtert.

Auch ich würde Ihnen raten, zunächst im Krankengeldbezug zu verbleiben, weil das Krankengeld in der Regel höher ist als die EM-Rente. Die Krankenkasse wird Sie üblicherweise zur Rehaantragstellung auffordern. Dieser Aufforderung müssten Sie Folge leisten, weil ansonsten die Krankenkasse die Leistung einstellt.

6 Antworten

Maniam 06.11.2008 | 15:12
Hallo anne, auch ich habe aus dem Krankenstand und ungekündigtem Arbeitsverhältnis heraus Erwerbsminderungsrente beantragt und aufgrund meiner Krankheit auch sofort unbefristet bewilligt bekommen. Ich habe nicht die Laufzeit des Krankengeldes ausgeschöpft weil ich meinen Arbeitsplatz damit blockiert hätte und die Kollegen, die mich all die Jahre unterstützt haben, hätten dies auch weiterhin tun müssen, bis eine neue Kraft eingestellt wurde. Das wollte ich nicht. So habe ich auf 15 Monate Krankengeldanspruch verzichtet. (der Krankengeldanspruch war höher als die EM-Rente!) Wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wird das Einkommen Ihres Partners mit angerechnet beim gemeinsamen Einkommen. Wenn er über ausreichendes Einkommen verfügt, werden Sie (wenn die Rente bewilligt ist)wohl keine weiteren öffentlichen Leistungen erhalten. Wenn Sie alleine leben käme evtl. Wohngeld oder die Grundsicherung in Frage.
Corlettoam 06.11.2008 | 15:03
Da Sie 78 Wochen Anspruchsdauer auf Krankengeld haben, können/sollten Sie natürlich versuchen diese Anspruchsdauer möglichst lange auszuschöpfen ( da das Krankengeld meietens höher ist als die zu erwartende EM-Rente ) Allerdings wird aller Erfahrung nach, ihre Krankenkasse versuchen Sie möglichst frühzeitig , ( also weit vor Ablauf der 78 Wochen Frist ) aus dem Krankengeldbezug heraus zu bekommen, indem Sie zur Stellung eines Rehaantrages aufgefordert werden, dem Sie auch ( innerhalb einer gewissen Frist ) nachkommen MÜSSEN ! Da Sie schon 8 Monate KK-geld beziehen , sollten Sie demnächst mit so einer Aufforderung seitens ihrer Krankenkasse rechnen. Das Sie bisher noch nicht gekündigt worden sind , hat damit nichts zu tun und hat auch weder Einfluss auf die Krankenegldzahlung noch auf einer eventuell später zu stellenden EM-Rentenantrag. Einer Kündigung seitens ihres Arbgeitgebers ( sollte Sie denn kommen ) können Sie deshalb relativ gelassen entgegen sehen. Bitte nur keinesfalls selbst kündigen , da Sie damit alle eventuell vorhandenen Chancen auf eine Abfindungszahlung natürlich verwirkt hätten. Wenn ihre EM-Rente zu gering ist, können Sie auf jeden Fall im Rahmen der Zuverdiensgrenze bis zu 400 Euro pro Monat und mit einer täglichen Arbeitszeit von unter 3 Stunden auch dazu verdienen. Außerdem besteht die Möglichkeit Wohngeld oder ergänzendes ALG II zu beantragen, wobei hierbei natürlich nicht nur ihre EM-Rente sondern ihr Gesamtvermögen sowie eventuell das Einkommen/Vermögen ihres Partners mit berücksichtigt wird. Unterhalt von ihren Eltern können Sie in ihrem " hohen " Alter natürlich nicht mehr erwarten bzw. verlangen !
Rosannaam 06.11.2008 | 15:28
Hallo Anne, was die zusätzlichen Leistungen bei einer EM-Rente in dieser Höhe betreffen, schließe ich mich den Ausführungen von @Mani an. Es ist allerdings müsig, sich schon jetzt darüber Gedanken zu machen, denn erst müßte mal entschieden werden, ob Sie Rente erhalten oder nicht. Alles Wenn und Aber hilft Ihnen hier leider (noch) nicht weiter. Was die EM-Rente betrifft, müssen Sie sich vor Augen halten, dass Sie KEINEN Berufsschutz haben, da Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind! D.h., es wird ausschließlich geprüft, wie Ihr Leistungsvermögen AUF DEM ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT ist. Ob Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Physiotherapeutin noch arbeiten können oder nicht, ist nicht relevant. Da Sie seit 8 Monaten krank geschrieben sind, vermute ich, dass Sie seit mindestens 6 1/2 Monaten Krankengeld beziehen. Erfahrungsgemäss wird die KK Sie in nächster Zeit auffordern, einen REHA-Antrag (keinen Rentenantrag, das darf sie nicht!) zu stellen. Wird dieser Reha-Antrag in einer Frist von längstens 10 Wochen nicht gestellt, wird das Krankengeld eingestellt (mit "Vorwarnung" durch die KK). Ich würde Ihnen empfehlen, dieses Aufforderungsschreiben der KK abzuwarten, dann umgehend einen Reha-Antrag zu stellen (medizinische Reha!). Wird eine Reha-Maßnahme vom DRV-Arzt befürwortet, könnte evtl. Ihre LeistungsFÄHIGKEIT gebessert oder wiederhergestellt werden. Wäre ja wohl auch nicht das Übelste, wenn Sie in Ihrem noch jugendlichen Alter wieder leistungsfähig wären, oder? ;-)) Evtl. käme danach tatsächlich eine Umschulung in Betracht. Und selbstverständlich ist der ungekündigte Zustand rechtlich vertretbar. Sie sind da sicherlich kein Einzelfall. Sie können aber auch bereits vor diesem Aufforderungsschreiben selbst einen Reha-Antrag stellen. Mit dem Rentenantrag würde ich aber wirklich noch abwarten, bis über den Reha-Antrag entschieden ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bißchen weiterhelfen. MfG Rosanna.
anneam 06.11.2008 | 15:45
mensch, GANZ lieben dank für die ganzen fixen antworten, bin ja völlig überrascht :-) an mani nochmal: hab ich das richtig verstanden: wenn meine chefin mir jetzt kündigt (wo ich in der tat bammel vor habe, weil die höhe einer rente -wenn sie denn gezahlt würde- ja in der tat ein witz ist), dann bekomme ich trotzdem weiter krankengeld??? wissen sie vielleicht, wo das steht?? nicht dass ich ihnen nicht glaube, aber das wäre einfach toll nochmal irgendwo fixiert zu lesen... ganz herzlichen dank nochmal den drei antwortern :-) anne
Rosannaam 06.11.2008 | 16:01
Das ergibt sich aus § 44 Abs. 1 SGB V - Krankengeld - . Dort ist der vom Krankengeld ausgeschlossene Personenkreis genannt. U.a. haben Personen, die ALG II nach dem 2. Buch beziehen, KEINEN KG-Anpruch (Personenkreis des § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V). Dazu gehören Sie ja nicht. Demnach müßte meiner Meinung nach bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber weiterhin ein KG-Anspruch bestehen. Wenn dieser ausgeschöpft ist, besteht voraussichtlich Anspruch auf ALG I.
anneam 06.11.2008 | 16:08
mensch, das ist ja wunderbar! ganz herzlichen dank, rosanna!
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