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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente wann endlich Dauerhaft.

von Madeleine Gfrörer20.09.2016 | 18:12
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9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen angeborenen Kleinhirnschaden und viele verschiedene Erkrankungen. Endlich wurde berücksichtigt, dass ich keine 3 Std mehr arbeiten kann. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde jetzt zum 3ten mal befristet genehmigt. Es steht immer dabei es sei Medizinisch nicht ausgeschlossen , dass ich wieder vollens Gesund bzw. Erwerbsfähig werden würde. Die Kleinhirnatrophie ist nicht heilbar. Die Rheumatischen Erkrankungen auch nicht. Die Arthrose in einigen Gelenken ist nicht heilbar und es kamen neue befallene hinzu. Auch Neurologisch hat sich einiges Verschlechtert die Polyneuropathie ist immer noch vorhanden und nun auch rechter Daumen Taub. Wo kann ich hingehen um das für die Rentenversicherung bestätigten zu lassen, dass dies nimmer heilbar ist ??? Ist es dann möglich die Erwerbsminderungsrente auf Dauer zu genehmigen ?? Denn so wie es jetzt ist bekomme ich noch zusätzlich Geld vom Sozialamt, wenn sie Dauerhaft wäre, könnte ich die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Da ich wenn ich die Miete bezahlt habe und Versicherungen nicht mehr viel von der Rente übrig habe. Danke für Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Madeleine Gfrörer,

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrente, d.h. befristet für längstens drei Jahre, gezahlt. Die Befristung kann bei einer sich daran anschließenden Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente wiederholt werden; diese muss jedoch separat beantragt werden.

Wird diese befristete Rentenzahlung insgesamt 9 Jahre gezahlt, ist davon auszugehen, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann. Nach 9 Jahren wird die Rente daher als Dauerrente gewährt. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Renten, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zu zahlen sind. Damit gemeint sind Renten von Personen, die ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden aufweisen und bei denen Arbeitslosigkeit vorliegt und somit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist. Diese Renten werden auch über den Zeitraum von neun Jahren hinaus immer befristet.

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8 Antworten

Herz1952am 20.09.2016 | 19:09
Hallo Madeleine Gfrörer, Legen Sie bei der nächsten Verlängerung ein Facharzt-Attest bei, dass keine Besserung zu erwarten ist. Es könnte dann sein, dass aus der Arbeitsmarktrente (falls Sie diese bekommen) eine volle EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen wird und diese auf unbestimmte Dauer gewährt wird. Ansonsten ist es kein Nachteil, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, statt Grundsicherung. Die finanziellen Leistungen sind die gleichen. Sie könnten allerdings auch Wohngeld beantragen und mit der Sozialhilfe vergleichen. Dies könnte günstiger sein, wenn Sie ca. mindestens 80 % Ihrer Lebenshaltung (Miete, Heizung und die 404,-- Euro Lebensunterhalt zusammen rechnen. Lassen Sie es mal durchrechnen, dann können Sie sich für die bessere Lösung entscheiden. Alles Gute
=//=am 21.09.2016 | 09:47
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ihr Beitrag ist mal wieder nicht richtig. Bei einer EM-Rente mit einem Leistungsvermögen von UNTER 3 Stunden kann es NIE eine Arbeitsmarktrente sein. Es ist bereits eine EM-Rente aus rein medizinischen Gründen. Es wäre manchmal wirklich sinnvoll, wenn Sie sich bei Fragen über eine EM-Rente etwas zurückhalten würden. :-)
senf-dazuam 21.09.2016 | 11:13
Dann wäre damit zu rechnen, dass das nächste Mal eine unbefristete Verlängerung erfolgt.
Claudiaam 21.09.2016 | 14:26
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Tja, richtig Lesen und Verstehen scheint wirklich nicht Ihr Ding zu sein, wie Sie schon häufiger unter Beweis gestellt haben. Deshalb würden Sie den hiesigen Mitlesern einen großen Gefallen tun, wenn Sie der Bitte des Users @=//=, sich künftig etwas mehr zurückzuhalten, nachkommen würden. Gruß Claudia
Herz1952am 21.09.2016 | 14:11
Hallo =//=, habe es leider übersehen, dass jetzt eine volle EM-Rente "fällig" ist. Andererseits können auch AM-Renten und volle EM-Renten nach der ersten Befristung in eine Rente auf unbestimmte Dauer gewährt werden. Ich habe es deshalb auch in "Klammer" gesetzt. Ich habe da ( leider) mit diesen beiden Rentenformen Erfahrung. Das gute daran ist, dass jeweils ein Verlängerungsantrag genügt hat.
Erwinam 21.09.2016 | 18:49
Mit Verlaub....schön wenn man jemanden klein machen kann.....gehts Euch jetzt besser.....die Weisheit habt Ihr wohl auch nicht mit dem Löffel gefressen....Herz ......hat Ihr schon vielen gute Tipps gegeben.....wo von Euch weit und breit keiner war.......
Deutsche Rentenversicherung
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