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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Widerspruch Arbeitslosenleistungsdauer

von Huberta09.01.2021 | 06:47
133 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Meine Frage: Ich bin von der Krankenkasse ausgemustert,das Arbeitslosengeld endet Mitte Februar 2021.Da der Partner arbeitet werde ich ab Mitte Februar kein Geld bekommen. Die Erwerbsminderungsrente wurde abgeleht,der 1. Widerspruch sofort (10.2020) beantragt. Sollte ich die EM Rente bekommen : besteht dann wieder Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld?Rückwirkend?Bin mit 44 zu jung für die Altersrente.Der Antrag wurde vor einen Jahr gestellt. Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Huberta,

bezüglich eines möglichen Anspruches auf Arbeitslosengeld informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Hinweisam 09.01.2021 | 08:10
Zu Leistungen der AfA sollten Sie sich auch an diese wenden und nicht an ein Rentenforum. Gar nicht so schwer, oder?
Max4.0am 09.01.2021 | 11:31
Hallo Huberta, wenn Ihr ALG-1-Anspruch erschöpft ist im Februar 2021, bekommen Sie nichts mehr. Dann ALG2 oder Sozialhilfe oder Grundsicherung, je nachdem, was Ihr RV-Träger feststellt: Keine EM, volle EM, tlw. EM. Wenn Sie noch Ansprüche an die AfA haben, bekommen Sie lediglich die Hälfte ALG 1 bei Bewilligung einer tlw. EM von der AfA, falls Sie erneut arbeitslos werden. Bei einer vollen natürlich nicht - wollen Sie Doppelzahlung? Dann sind Sie erwerbsgeminderte Rentnerin. Sie schreiben, für den Fall, dass Sie die EM bewilligt bekommen. Meinten Sie für den Fall bei 'Nicht-Bewilligung'? Eigentlich hätten Sie nach Aussteuerung (nicht "Ausmusterung") der KK Nahtlosigkeitsanspruch von der AfA gehabt; bekommen Sie dies aktuell? Aber auch dann läuft der Anspruch aus, wenn die Rente entweder entgültig abschlägig beschieden ist oder bei einer Bewilligung (siehe oben). Denn wenn der Anspruch auf eine EM negativ ausfällt, sind Sie ja erwerbsfähig - dann hilft nur, sich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen oder zu klagen vor dem SG, falls Sie und Ihre Ärzte der Meinung sind, Sie seien nicht erwerbsfähig.
Loliam 09.01.2021 | 18:14
Nach einer vollen EM Rente hätten Sie wieder Anspruch auf ALG1, rückwirkend aber nicht. Der erworbene Anspruch ist aufgebraucht. Die Nahtlosigkeitsregelung führt nur zur Fiktion der Verfügbarkeit und erschafft keinen eigenen Anspruch. Während einer vollen EM erwerben Sie einen neuen Anspruch auf ALg1
Schadeam 09.01.2021 | 19:37
Man sollte zunächst mal warten ob im Widerspruchs- oder Klageverfahren überhaupt eine Rente rauskommt und ob dann - wenn diese Rente enden sollte - wieder Arbeitslosigkeit eintritt. Und wenn das dann irgendwann so kommt, frage Sie bei der Agentur für Arbeit nach! Was soll dieser Quatsch momentan im Rentenforum?
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