Erwerbsminderungsrente - Widerspruchsausschuss

von
Lazo58300

Hallo zusammen,

mein Vater erhält Erwerbsminderungsrente, unbefristet, schon über 10 Jahre.
Jetzt wollen Sie die Rente streichen, angeblich hätte sich seine Gesundheit verbessert.
Jedenfalls haben wir Widerspruch eingelegt. Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, das der Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergegeben wurde.
Meine Frage, wenn der Ausschuss unseren Widerspruch ablehnt ist die Rente dann erstmal weg? Oder gilt da die Aufschiebende Wirkung bis zum Gerichtsverfahren und Urteil?

Vielen lieben Dank im Voraus.

von
Grobi

Während befristete Renten zum Tag X auslaufen, sollte eine Dauerrente Aufschub bedeuten.

von
Anonym

Nein, eine aufschiebene Wirkung hat es nicht. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, ist Schluss. Das er klagt, tut nichts zur Sache. Zur Not musser Arbeitslosengeld 1, alternativ Arbeitslosengeld 2 beantragen.

Es gibt deshalb keine aufschiebende Wirkung, weil man bei uns in Deutschland unendlich nur Klagen könnte, um ans Geld ranzukommen. Erst Sozialgericht, dann Landessozialgericht, dann Bundessozialgericht. So könnte man sonst "Rechtsmissbrauch" treiben. Des Weiteren, wer zahlt das Geld dann zurück, wenn das Gerichtsverfahren doch nicht zu ihrem Wunsch endet? Ihr Vater wird dann wohl sein leere Taschen zeigen. So naiv ist der Gesetzgeber dann doch nicht.

von
Mutbürger

Zitiert von: Lazo58300
Hallo zusammen,

mein Vater erhält Erwerbsminderungsrente, unbefristet, schon über 10 Jahre.
Jetzt wollen Sie die Rente streichen, angeblich hätte sich seine Gesundheit verbessert.
Jedenfalls haben wir Widerspruch eingelegt. Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, das der Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergegeben wurde.
Meine Frage, wenn der Ausschuss unseren Widerspruch ablehnt ist die Rente dann erstmal weg? Oder gilt da die Aufschiebende Wirkung bis zum Gerichtsverfahren und Urteil?

Vielen lieben Dank im Voraus.


Worauf stütz sich denn diese absurde Behauptung seitens des Amtes? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche an die DRV durchgesickert sind? Möglich eine Denunziation ausgehend von der Krankenversicherung?

Alleine dieser Vorgang ist schon unerhört. Wenn jemand so krank ist, dass er heutzutage noch eine EM-Rente bekommt, dann wird er in 99% der Fälle nicht auf einmal wieder voll arbeitsfähig.

Falls er ein rentennaher Jahrgang ist, könnte man der Rentenversicherung einen Strich durch die Rechnung machen, indem man eine Rente für Schwerbehinderte oder eine Rente für langjährig Versicherte beantragt. Da geht es dann nicht mehr um die Erwerbsfähigkeit.

von
Lazo58300

Zitiert von: Anonym
Nein, eine aufschiebene Wirkung hat es nicht. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, ist Schluss. Das er klagt, tut nichts zur Sache. Zur Not musser Arbeitslosengeld 1, alternativ Arbeitslosengeld 2 beantragen.

Es gibt deshalb keine aufschiebende Wirkung, weil man bei uns in Deutschland unendlich nur Klagen könnte, um ans Geld ranzukommen. Erst Sozialgericht, dann Landessozialgericht, dann Bundessozialgericht. So könnte man sonst "Rechtsmissbrauch" treiben. Des Weiteren, wer zahlt das Geld dann zurück, wenn das Gerichtsverfahren doch nicht zu ihrem Wunsch endet? Ihr Vater wird dann wohl sein leere Taschen zeigen. So naiv ist der Gesetzgeber dann doch nicht.

Wann oder in welchen Fällen gilt dann die aufschiebende Wirkung?

von
Lazo58300

Zitiert von: Mutbürger
Zitiert von: Lazo58300
Hallo zusammen,

mein Vater erhält Erwerbsminderungsrente, unbefristet, schon über 10 Jahre.
Jetzt wollen Sie die Rente streichen, angeblich hätte sich seine Gesundheit verbessert.
Jedenfalls haben wir Widerspruch eingelegt. Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, das der Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergegeben wurde.
Meine Frage, wenn der Ausschuss unseren Widerspruch ablehnt ist die Rente dann erstmal weg? Oder gilt da die Aufschiebende Wirkung bis zum Gerichtsverfahren und Urteil?

Vielen lieben Dank im Voraus.


Worauf stütz sich denn diese absurde Behauptung seitens des Amtes? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche an die DRV durchgesickert sind? Möglich eine Denunziation ausgehend von der Krankenversicherung?

Alleine dieser Vorgang ist schon unerhört. Wenn jemand so krank ist, dass er heutzutage noch eine EM-Rente bekommt, dann wird er in 99% der Fälle nicht auf einmal wieder voll arbeitsfähig.

Falls er ein rentennaher Jahrgang ist, könnte man der Rentenversicherung einen Strich durch die Rechnung machen, indem man eine Rente für Schwerbehinderte oder eine Rente für langjährig Versicherte beantragt. Da geht es dann nicht mehr um die Erwerbsfähigkeit.

Er wurde zu einem Gutachter geschickt und er hat wohl in 15min erkannt das er arbeiten kann und seine Gesundheit sich verbessert hat, was vollkommener Bullshit ist.
Mein Vater ist 60J.
Hat 70% „G“
Und erhält die Erwerbsminderungsrente über 10 Jahre schon. „Unbefristet“.

von
Spätaussiedlersohn

Seltsamer Vorgang. Wie wurde das begründet?

Mein Vater bezog auch sehr lange EM-Rente, ist inzwischen Altersrentner und damit vor solchen Willkürakten aus dem Schneider...

Mit so einem Fall würde ich mich mal an den VdK oder SOVD wenden...

von
Achtung

Zitiert von: Spätaussiedlersohn
Seltsamer Vorgang. Wie wurde das begründet?

Mein Vater bezog auch sehr lange EM-Rente, ist inzwischen Altersrentner und damit vor solchen Willkürakten aus dem Schneider...

Mit so einem Fall würde ich mich mal an den VdK oder SOVD wenden...

Sie sollten sich eher an einen Psychiater wenden.

von
Siehe hier

Zitiert von: Lazo58300

Wann oder in welchen Fällen gilt dann die aufschiebende Wirkung?

Nur so lange Sie sich im Widerspruchsverfahren befinden.

Wenn also der Widerspruch von DRV ebenfalls ablehnend ausfällt, d.h. den Wegfall der Rente zur Folge hat, und Sie deshalb dann vor dem Sozialgericht klagen, gilt die Aufschiebende Wirkung nicht mehr.

Siehe im SGG § 86a

https://dejure.org/gesetze/SGG/86a.html

von
Thomas

Ich habe eine Frage zum Widerspruch.

Wie lange hat es gedauert: vom Widerspruch bis zur Info von der DRV, dass der Vorgang weitergereicht wurde?

Danke für die Antwort!

von
Lazo58300

Zitiert von: Thomas
Ich habe eine Frage zum Widerspruch.

Wie lange hat es gedauert: vom Widerspruch bis zur Info von der DRV, dass der Vorgang weitergereicht wurde?

Danke für die Antwort!

Ca.2 Monate nach dem Widerspruch kam ein Schreiben, darin steht das mein Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet wurde. In der Regel bekommt man innerhalb von 6-10 Wochen wohl deren Entscheidung mitgeteilt, steht im Schreiben.

von
Student

Hallo, bitte wenden Sie sich UMGEHEND am besten noch heute an einen Fachanwalt.

Richtig ist zwar, dass es den 86a SGG gibt der eine aufschiebende Wirkung bei Anfechtungsklage gegen einen Aufhebungsbescheid verneint, demgegenüber gibt es aber auch noch einen 86b. Im Jurastudium lernt man am ersten Tag wer A sagt muss auch B sagen.

Im 86b kann das Gericht auf Antrag vor dem eigentlichen Verfahren die aufschiebende Wirkung oder gar einstweiligen Rechtsschutz anordnen. Was eine Weiterzahlung bedeutet. Das ist auch nichts ungewöhnliches. Hierzu ist aber ein sofortiges Handeln notwendig. Denn diese Möglichkeit ist an strenge Bedingungen geknüpft.

Interessanterweise ist die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz ein anerkannter Grund. Wenn man bspw plötzlich aus einer Dauerrente in Harz4 fallen würde und so Haus und Hof verliert etc etc.

Besprechen Sie das schnellstmöglich mit einem Anwalt!

Experten-Antwort

Hallo Lazo58300,

Anonym und Siehe hier haben Ihre Fragen zutreffend beantwortet.

Bei Bedarf sollten Sie/Ihr Vater sich anwaltlich beraten bzw. ggf. auch vertreten lassen.

von
Thomas

Zitiert von: Lazo58300
Zitiert von: Thomas
Ich habe eine Frage zum Widerspruch.

Wie lange hat es gedauert: vom Widerspruch bis zur Info von der DRV, dass der Vorgang weitergereicht wurde?

Danke für die Antwort!

Ca.2 Monate nach dem Widerspruch kam ein Schreiben, darin steht das mein Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet wurde. In der Regel bekommt man innerhalb von 6-10 Wochen wohl deren Entscheidung mitgeteilt, steht im Schreiben.

Oh, das ging dann trotz Corona- und Ferienzeit schnell mit dre Antwort.

Danke für die Info.

von
Spätaussiedlersohn

Zitiert von: Achtung
Zitiert von: Spätaussiedlersohn
Seltsamer Vorgang. Wie wurde das begründet?

Mein Vater bezog auch sehr lange EM-Rente, ist inzwischen Altersrentner und damit vor solchen Willkürakten aus dem Schneider...

Mit so einem Fall würde ich mich mal an den VdK oder SOVD wenden...

Sie sollten sich eher an einen Psychiater wenden.

Sag mal geht's noch? Verpiss dich einfach!

von
Spätaussiedlersohn

Ich frage mich immer noch, auf welche Rechtsgrundlage, falls man das so bezeichnen kann, sich die urplötzliche Aberkennung einer 10 Jahre laufenden EM-Rente stützt...

Da geht doch irgendwas nicht mit rechten Dingen zu...

von
Kaiser

Zitiert von: Spätaussiedlersohn
Ich frage mich immer noch, auf welche Rechtsgrundlage, falls man das so bezeichnen kann, sich die urplötzliche Aberkennung einer 10 Jahre laufenden EM-Rente stützt...

Da geht doch irgendwas nicht mit rechten Dingen zu...

Frag Deinen Psychiater.

von
Franzi

Zitiert von: Spätaussiedlersohn
Ich frage mich immer noch, auf welche Rechtsgrundlage, falls man das so bezeichnen kann, sich die urplötzliche Aberkennung einer 10 Jahre laufenden EM-Rente stützt...

Da geht doch irgendwas nicht mit rechten Dingen zu...

Das eben dürfte die entscheidende Frage sein.Ohne Kenntnis kann man hier kein Urteil wagen. Klar ist soviel, dass der Rentenbezieher irgendwie auf sich aufmerksam gemacht haben muss. Bei befristeten Renten sind Aberkennungen nach etlichen Jahren durchaus normal heute. Aber bei Unbefrstetetheit hat es sicher einen realen Grund gegeben, den Mann überhaupt wieder zum Gutachter zu schicken.

von
Achtung

Zitiert von: Spätaussiedlersohn
Ich frage mich immer noch, auf welche Rechtsgrundlage, falls man das so bezeichnen kann, sich die urplötzliche Aberkennung einer 10 Jahre laufenden EM-Rente stützt...

Da geht doch irgendwas nicht mit rechten Dingen zu...

Ist doch nichts Neues, dass Sie sich hier was fragen oder absurde Beiträge zum Besten geben.

von
Richtig

Zitiert von: Achtung
Zitiert von: Spätaussiedlersohn
Seltsamer Vorgang. Wie wurde das begründet?

Mein Vater bezog auch sehr lange EM-Rente, ist inzwischen Altersrentner und damit vor solchen Willkürakten aus dem Schneider...

Mit so einem Fall würde ich mich mal an den VdK oder SOVD wenden...

Sie sollten sich eher an einen Psychiater wenden.

Ja, eine Behandlung scheint unerläßlich.
Hoffentlich bald. Und mit strikten Auflagen, vor allem Schreibverbot für alle Foren.

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